Fragen und Antworten
Um der deutschen Wirtschaft neue Impulse zu geben, hat die Bundesregierung zusammen mit dem Haushalt 2025 eine umfassende Wachstumsinitiative beschlossen. Was sind die wichtigsten Maßnahmen? Wie viel ist schon umgesetzt? Und was haben Bürgerinnen und Bürger davon? Antworten auf diese und weitere Fragen.
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Mit ihrer Wachstumsinitiative PDF, 234 KB, nicht barrierefrei gibt die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft schnell zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik. 49 Maßnahmenbündel mit über 130 konkreten Schritten sollen den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Ziel ist es, den Wohlstand in Deutschland langfristig zu sichern – für gute Arbeitsplätze und für die erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierung.
Um das Wachstum der Wirtschaft zu erhöhen, will die Bundesregierung den Unternehmen Anreize geben, damit sie wieder mehr in neue Anlagen und Produktion investieren. Sie will ihre Kapitalversorgung stärken, sie von Bürokratie befreien und für mehr Fachkräfte sorgen.
Die Wachstumsinitiative wurde zusammen mit dem Haushalt 2025 beschlossen. Alle Informationen: Kabinett beschließt Haushalt 2025.
Das Wichtigste zur Wachstumsinitiative:
Wie soll die Wirtschaft mit diesem Paket gefördert werden?
Die Bundesregierung wird mit einer Reihe von Maßnahmen private Investitionen anregen, gerade auch in den besonders starken Bereichen Forschung und Entwicklung. Denn vor allem zur Bewältigung der großen Aufgaben bei der Digitalisierung und beim Übergang zur Klimaneutralität sind erhebliche Investitionen notwendig. Nur so kann Deutschland auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger, hochinnovativer Standort an der Weltspitze bleiben. Auch wenn der Bundeshaushalt Rekordinvestitionen vorsieht, muss der Löwenanteil der Zukunftsinvestitionen privat gestemmt werden.
Mit dem Ziel, private Investitionen zu fördern, will die Bundesregierung unter anderem:
- die Abschreibung von Investitionsgütern (die sogenannte „degressive Abschreibung“) weiter verbessern.
- die Forschungszulage ausweiten. Damit sollen gerade auch in kleinen und mittleren Unternehmen Forschung und Entwicklung angeregt werden.
- über die staatliche KfW-Bank verstärkt zinsverbilligte Kredite bereitstellen, um die Wirtschaft besser fördern zu können.
- den Finanzstandort Deutschland stärken. Denn ein leistungsfähiger Finanzmarkt ist die Grundlage einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft. So sollen unter anderem insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen verbessert werden.
Haben Bürgerinnen und Bürger auch etwas von der Wachstumsinitiative?
Die Wachstumsinitiative beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die das verfügbare Einkommen der Bürgerinnen und Bürger erhöhen und somit unter anderem auch die Binnenkonjunktur stützen. So soll der Effekt der kalten Progression auch 2025 und 2026 vermieden werden. Dafür verschiebt die Bundesregierung die sogenannten Tarifeckwerte. Damit und mit weiteren steuerlichen Maßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger allein 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet.
Auch an anderer Stelle sind die Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative direkt spürbar: Beschäftigte, die mehr arbeiten möchten oder auch Ältere, die gerne über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, wird mehr Flexibilität ermöglicht und Mehrarbeit wird honoriert. Der Abbau von Bürokratie soll vorangetrieben werden. Das wird auch den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen – durch einfachere und schnellere Verfahren, mehr Digitalisierung und mehr Zeit für die Dinge, die wirklich wichtig sind.
Weitere Fragen und Antworten:
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen schon auf den Weg gebracht und arbeitet intensiv daran, auch die weiteren Schritte möglichst schnell umzusetzen. Zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen gehören:
- Steuerliche Erleichterungen: Bereits beschlossen wurden sowohl der Ausgleich der sogenannten kalten Progression und weitere steuerliche Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern als auch bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
- Mehr Erwerbsanreize: Durch mehrere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden die Erwerbsanreize im Bürgergeld gestärkt. Das soll mehr Menschen in Arbeit bringen und für mehr Fairness im Sozialstaat sorgen.
- Mehr Möglichkeiten und Anreize für längeres Arbeiten: Arbeiten im Rentenalter soll sich finanziell besser lohnen. Dazu wurden mehrere Schritte beschlossen.
- Einfacheres Bauen: die angekündigte Novelle des Baugesetzbuches entrümpelt Planungs- und Genehmigungsverfahren und macht damit das Bauen einfacher.
- Niedrigere Strompreise: Durch die Entfristung der massiven Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft und die Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030 werden auch weiterhin viele Unternehmen beim Strompreis entlastet.
- Mehr Unabhängigkeit bei krtischen Rostoffen: Der neu geschaffene Rohstoff-Fonds ermöglicht Unternehmen mehr Unabhängigkeit von anderen Staaten und damit mehr Widerstandsfähigkeit.
- Mehr Elektromobilität: Mit der neuen Förderung von Elektromobilität in Unternehmen werden die Abschreibungsmöglichkeiten von neu zugelassenen, rein elektrischen und vergleichbaren emissionsfreien Fahrzeugen deutlich verbessert.
Alle weiteren Maßnahmen sind in den jeweiligen Ministerien in Vorbereitung. Sie sollen möglichst noch in diesem Jahr beschlossen, umgesetzt oder entsprechende Prozesse aufgesetzt werden.
Die Bundesregierung will Anreize dafür schaffen, dass es sich für Ältere mehr lohnt, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. So soll es etwa künftig leichter werden, zu seinem bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Dafür will die Bundesregierung das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot einschränken. Das heißt: Es darf künftig nach Erreichen des Renteneintrittsalters ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, auch wenn bereits in der Vergangenheit ein befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.
Wer weiterarbeitet, soll zudem anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können – die sogenannte Rentenaufschubprämie. Und außerdem: Arbeitgebern sollen künftig ihre Beiträge zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung an ihre Beschäftigten im Rentenalter zusätzlich zum Lohn auszuzahlen können.
Mehr Informationen zu diesen Schritten: Mehr Anreize für längeres Arbeiten.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, entrümpelt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit ihrer umfassenden Baugesetzbuch-Novelle erleichtert sie wichtige Regelungen für Bauplanungs- und Stadtentwicklungprojekte. Das gibt der Bauwirtschaft einen zusätzlichen Konjunkturanstoß. Es wird leichter, neue Wohnungen aufzustocken, Gewerbeimmobilen umzubauen und in zweiter Reihe zu Wohnraum zu schaffen. Mit einem stärkeren Vorkaufsrecht können Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten mehr bezahlbare Wohnungen bauen.
Die Digitalisierung der Bauplanungsverfahren wird weiter vorangetrieben und die langwierige Bauleitplanung verkürzt. Der neue Gebäudetyp „E“ steht für „Einfach Bauen“ und geringere Baukosten.
Die Bundesregierung will zudem noch deutlich mehr Geld investieren: Die Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau soll auf mehr als 20 Milliarden Euro bis 2028 steigen. Dazu kommt das neue Wohnungsbau-Förderprogramm für „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“. Es soll um eine Milliarde Euro auf rund zwei Milliarden Euro für 2024 und 2025 aufgestockt werden. Damit will die Bundesregierung zinsverbilligte Baukredite für den Bau kleinerer, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen fördern.
Mehr Informationen zum neuen Baugesetzbuch: Für einfacheres Bauen.
Der Abbau von Bürokratie betrifft alle Politikbereiche. Die Bundesregierung wird daher jedes Jahr ein Bürokratie-Abbaugesetz vorlegen, das sicherstellt, dass die Belastung aus sämtlichen Bundesgesetzen abnimmt. Dazu können über ein Online-Portal von jedermann Vorschläge eingereicht werden. Zudem wird die Bundesregierung zügig mit den Arbeiten an einem ersten Jahresbürokratieentlastungsgesetz beginnen.
Damit die deutsche Wirtschaft dynamischer wird, soll auch der bürokratische Aufwand datenschutzrechtlicher Anforderungen reduziert und die Anwendung auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden. Diese Maßnahmen verstärken damit die vielen erfolgreichen Initiativen der Bundesregierung, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Durch die gezielte Abschaffung oder Straffung von Vorschriften ist es bereits gelungen, langwierige Verfahren zu straffen. Dies zeigt bereits auch erste Erfolge in der gestiegenen Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energie sowie der erfolgreichen Ansiedlung wichtiger Investitionsprojekte in Zukunftsindustrien.
Das Strompreispaket soll nun dauerhaft gelten und ausgeweitet werden. Es war zunächst bis 2025 befristet und entlastet die Wirtschaft bei den Stromkosten. Wesentlicher Bestandteil des Paketes ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Verlängerung der sogenannten Strompreiskompensation bis 2030 entspricht das einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro pro Jahr. Zudem setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die Strompreiskompensation auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszuweiten. Hinzu kommt die Wirkung der Abschaffung der EEG-Umlage, die neben Unternehmen auch Haushalte bei den Stromkosten in zweistelliger Milliardenhöhe entlastet.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen, um die Netzkosten zu senken und die Netzentgelte zu stabilisieren. So sollen sowohl die Industrie als auch Haushalte weiter bei den Stromkosten entlastet werden.
Das Bürgergeld hilft Menschen in einer Notlage. Doch wer Bürgergeld empfängt, ist auch gefordert mitzuwirken. Denn das Ziel ist immer die eigenständige Finanzierung des Lebensunterhaltes durch eine Beschäftigung. Mit folgenden Maßnahmen will die Bundesregierung noch mehr Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung setzen:
Kalibrierung der Sanktionen: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll mit einer Kürzung von 30 Prozent für drei Monate rechnen müssen. Bei einem Meldeversäumnis soll das Bürgergeld für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden.
Anschubfinanzierung: Wer eine Arbeit gefunden hat und nicht länger auf Bürgergeld angewiesen ist, soll eine Prämie erhalten.
Schwarzarbeit als Pflichtverletzung: Die Bundesregierung will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jobcenter Schwarzarbeit tatsächlich als Pflichtverletzung ahnden und Leistungen entsprechend kürzen können.
Ein-Euro-Jobs: Ihre Rolle als Brücke in den Arbeitsmarkt soll gestärkt werden. Sie sollen insbesondere für Menschen genutzt werden, die sich Maßnahmen wiederholt verweigern. Damit soll der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt gefördert werden.
Arbeitsweg: Je nach täglicher Arbeitszeit sollen für die Hin- und Rückwege längere Zeiten als zumutbar gelten und einer Beschäftigungsaufnahme entsprechend nicht entgegen stehen.
Karenzzeit beim Schonvermögen: Sie soll von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
Lesen Sie auch weitere Informationen zum Bürgergeld oder informieren Sie sich weiter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen geplant: Begrenzte steuerliche Anreize für speziell qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – wie sie in vielen europäischen Ländern seit Jahren erfolgreich praktiziert werden – sind nur ein Baustein. Damit mehr ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten, sollen auch die Bürokratie begrenzt und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schneller umgesetzt werden.
Um mehr Arbeitskräftepotenzial im Inland zu wecken, will die Bundesregierung auch inländischen Arbeitskräften finanzielle Vorteile schaffen: Beispielsweise durch steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Überstunden, durch mehr Arbeitsanreize für Bürgergeld-Empfänger sowie für längere freiwillige Berufstätigkeit von Älteren über das Rentenalter hinaus.
Mehr Informationen zu den unterschiedlichsten Initiativen und Gesetzen zur Fachkräftesicherung – von der Fachkräfteeinwanderung bis zur Aus- und Weiterbildung – finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.