Geschichte und Aufgaben

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Überblick Geschichte und Aufgaben

Das Presse- und Informationsamt informiert einerseits Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien über die Arbeit der Bundesregierung. Andererseits unterrichtet das Amt die Bundesregierung über die Nachrichtenlage.

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Das Bundespresseamt in Berlin

Das Bundespresseamt erfüllt zwei wesentliche Aufgaben: Information über die Arbeit der Bundesregierung nach außen und interne Information für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung.

Foto: Bundesregierung/Bilan

Am 15. September 1949 wählte der Deutsche Bundestag den Abgeordneten Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Einen Tag später richtete Adenauer das Bundeskanzleramt als „Geschäftsstelle der Bundesregierung“ ein. Es war auch der Gründungstag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bundespresseamt).

Seit September 2018 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seine Aufgaben auch in einem Leitbild „Damit alle gut informiert sind – Bürgerinnen und Bürger, Regierung und Medien. “ zusammengefasst.

Das Bundespresseamt von 1949 bis heute

Ein kurzer Rückblick: Nach Erfahrungen mit dem berüchtigten Reichspropagandaministerium des totalitären Nazi-Regimes orientierte sich die erste Bundesregierung beim Aufbau des Bundespresseamtes an Organisationsformen der Weimarer Republik.

Adenauer wollte nicht nur eine Pressestelle im Kanzleramt, sondern eine selbstständige Behörde. Bis heute untersteht der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung direkt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler.

Die kürzere, häufig verwendete Bezeichnung „Bundespresseamt“ für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung klingt etwas irreführend: Das Bundespresseamt ist keine Behörde, die die Presse reguliert oder gar beaufsichtigt. Eine solche Behörde gibt es in Deutschland nicht. Die Presse ist frei, und eine Zensur findet nicht statt (Artikel 5 Absatz 1, Satz 2 und 3 Grundgesetz). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, für die Medien und für die Regierung.

Die Vereinigung Deutschlands 1990 stellte neue Herausforderungen an das Bundespresseamt: Die Information der Öffentlichkeit, eine der Kernaufgaben des Amtes, war besonders von den Menschen in den neuen Ländern gefragt. Hinzu kam der Umzug großer Teile der Bundesregierung nach Berlin. Der Bundestag hatte 1991 die Hauptstadt Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt.

Das Bonn-Berlin-Gesetz regelte, welche Bundesministerien in welchem Umfang in die Hauptstadt umziehen sollten. Heute arbeiten in Berlin circa 490 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und rund 50 am alten Dienstsitz Bonn. Insgesamt sind an beiden Dienstsitzen etwa 540 Beschäftigte tätig. (Stand: September 2023)

Die Aufgaben

Das Bundespresseamt erfüllt zwei wesentliche Aufgaben: Information über die Arbeit der Bundesregierung nach außen und interne Information für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung.

„Nach außen“ informiert das Bundespresseamt einerseits die Bürgerinnen und Bürger sowie andererseits die Medien über die Politik der Bundesregierung: über Maßnahmen, Gesetze, Strategien und Hintergründe der Politik.

Meinungsfreiheit und Urteilsfähigkeit setzen Information und Sachkenntnis voraus. Wer sich politisch beteiligen oder entscheiden will, muss über die Politik Bescheid wissen.

„Nach innen“ informiert das Amt die Bundesregierung, den Bundeskanzler, den Bundespräsidenten sowie deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter über die Nachrichtenlage in Deutschland und der Welt. Zu diesem Zweck werden eine Vielzahl an Quellen, unter anderem aktuelle nationale und internationale Nachrichtenticker und Zeitungen, ausgewertet. Die Übermittlung der aktuellen Informationen erfolgt dann über  persönliche Unterrichtungen sowie fortlaufende Versorgung per SMS und E-Mail.

Für angemessene, verantwortliche politische Entscheidungen und Regierungsstrategien sind umfassende und zuverlässige Informationen aus dem In- und Ausland unverzichtbar.

Die Öffentlichkeit

Die Regierung informiert die Bürgerinnen und Bürger tagesaktuell. Auf den Seiten www.bundesregierung.de und www.bundeskanzler.de liefert das Bundespresseamt täglich Informationen zur Politik der Bundesregierung. Fotostrecken, Reden und Interviews zum Herunterladen, Livestreams aus dem Kanzleramt und Pressemitteilungen ergänzen das Angebot.

Bundeskanzler Olaf Scholz berichtet auf „X“ (@bundeskanzler ) und Instagram (@bundeskanzler ) regelmäßig über seine Politik, seine politischen Positionen und wichtige Termine.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit informiert auf „X“ unter @RegSprecher  über die aktuelle Regierungsarbeit.

Die Facebook-Seite @Bundesregierung  informiert mit Fotos, Grafiken und Videos über die Arbeit der Bundesregierung. Die Instagram-Seite @Bundesregierung richtet sich insbesondere an jüngere Bürgerinnen und Bürger. Hier wird Regierungspolitik mit Grafiken, Videos, Stories und interaktiven Elementen anschaulich erklärt. Gleichzeitig sind beide Seiten Dialogplattformen: für Fragen, Anregungen und Meinungen der Nutzerinnen und Nutzer.

Auf der Plattform Mastodon informiert das Bundespresseamt auf dem Kanal @Bundesregierung@social.bund.de über die Arbeit der Bundesregierung.

Das @TeamBundeskanzler gibt auf TikTok Einblicke hinter die Kulissen des Regierungsalltags: In Form von kurzen Videos informiert der Kanal über die Arbeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung. Das TikTok-Angebot richtet sich insbesondere an jüngere Nutzerinnen und Nutzer.

Zahlreiche Broschüren, Ratgeber und Faltblätter bieten den Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus Informationen zu wichtigen Themen der Regierungspolitik. Auch diese Informationen stehen zunehmend im Internet zur Verfügung. Dieses Angebot gewährleistet eine hohe Aktualität. Zielgruppenorientierte Ratgeber gibt es beispielsweise für Jugendliche, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner.
 
Das Bundespresseamt plant und finanziert außerdem politische Informationsfahrten, zu denen die Mitglieder des Deutschen Bundestages jährlich drei Besuchergruppen aus ihrem Wahlkreis nach Berlin einladen können. Bei rund 2.000 Besuchergruppen im Jahr mit jeweils bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dies rund 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Feste Programmpunkte dieser Besuche sind neben Gesprächen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages Termine im Bundeskanzleramt, im Bundespresseamt und in den Ministerien. Darüber hinaus führen diese Informationsreisen in Museen und Gedenkstätten zur neueren deutschen Geschichte.

Die Medien

Die Medien spielen in der Demokratie eine zentrale Rolle: Sie sind Mittler zwischen der Regierung und den Bürgerinnen und Bürgern.
 
Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen informieren die Bürgerinnen und Bürger und tragen damit zur Meinungsbildung bei. Deshalb ist es wichtig, die Medien umfassend über die Aktivitäten und Pläne der Regierung zu informieren. Das ist nicht nur das Recht der Bundesregierung, sondern auch ihre Pflicht.
 
Dieser Informationspflicht gegenüber den Medien kommt die Regierung mit verschiedenen Instrumenten nach, beispielsweise mit regelmäßigen Pressekonferenzen zu aktuellen politischen Themen.
 
Die Bundespressekonferenz (BPK) ist ein unabhängiger Zusammenschluss der deutschen Parlamentsjournalistinnen und -journalisten. Sie lädt die Regierungssprecherin oder den Regierungssprecher und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien dreimal wöchentlich zur Pressekonferenz ein. Dort stehen sie den Hauptstadtjournalistinnen und -journalisten Rede und Antwort.
 
Im Übrigen ist das Büro „Chef vom Dienst“ (CvD) des Bundespresseamtes erste Anlaufstelle für Anfragen von Journalistinnen und Journalisten. Der CvD veröffentlicht Pressemitteilungen des Bundeskanzlers und der Regierung.
 
Für die Medien unterhält der CvD eine spezielle Seite im Internet. Dort sind neben tagesaktuellen Nachrichten Hintergründe, Materialien und Dokumente zur Regierungspolitik abrufbar.
 
Im Bildarchiv stehen mehr als zwei Millionen Aufnahmen von offiziellen Terminen im In- und Ausland zur Verfügung. Viele der Bilder sind unter www.bundesbildstelle.de einsehbar. 

Interne Kommunikation

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung unterrichtet den Bundeskanzler, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten im NewsCenter über aktuelle Nachrichten und wichtige politische Ereignisse. Das Lagezentrum im Bundespresseamt wertet rund um die Uhr die Dienste der großen Nachrichtenagenturen aus. Die bestehenden Systeme zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Medienlage wurden im Dezember 2021 durch das NewsCenter abgelöst. Das Bundespresseamt hat damit die Voraussetzung für eine innovative und zukunftsgerichtete Presse- und Medienauswertung sowie effektive Unterrichtung geschaffen. 

Im NewsCenter werden die Nachrichtenagenturen, die großen Tages- und Wochenzeitungen, die bedeutendsten Zeitschriften im In- und Ausland sowie Online-Nachrichtenportale ausgewertet und redaktionell in einem digitalen Dashboard crossmedial aufbereitet. Hinzu kommen tagesaktuell-politische Sendungen im Rundfunk und Fernsehen sowie die Nachrichten wichtiger Online-Verlagsportale, Social Media-Accounts und ausgewählter Blogs. Einmal täglich erscheint im NewsCenter weiterhin eine digitale Pressemappe für den Bundeskanzler, für den Bundespräsidenten und für die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Um auch rückblickend zu allen wichtigen Themen mit Informationen versorgt zu sein, stehen im Pressearchiv rund 1.900 aktuelle Titel in- und ausländischer Publikationen zur Verfügung. Mit seinen Mikrofilmbeständen der historischen Presse reicht das Archiv dabei zurück bis in das Jahr 1796.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wertet zusätzlich auch politisch relevante Informationen von Internetangeboten aus, die nicht auf bereits bestehenden Print- oder Medienprodukten basieren. Dazu gehören zum Beispiel Experten-Blogs und journalistische Websites.