Schutz der Integrität der Verwaltung
Korruption in der öffentlichen Verwaltung schädigt das Ansehen des Öffentlichen Dienstes und zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Objektivität und Integrität der Staatsverwaltung.
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Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade die öffentliche Verwaltung muss alles tun, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Korruptionsprävention ist daher auch im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein zentrales Ziel.
Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gibt seit 2004 wesentliche Maßnahmen für eine Präventionsstrategie vor, die seitdem wesentliche Richtschnur für unser Handeln sind. Dazu gehören die regelmäßige Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen-Prinzip, die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention, die Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten sowie Leitsätze für die Vergabe. Hinzu kommen weitere Regelungen, zum Beispiel das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der Bundesverwaltung.
Hinweise zu den Regelungen zur Integrität in der Bundesverwaltung finden Sie hier beim Bundesinnenministerium.
Stand: Januar 2025