Niedrigere Netzentgelte für Strom    

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Im Kabinett beschlossen Niedrigere Netzentgelte für Strom    

Private Haushalte und Unternehmen werden 2026 bei den Stromkosten entlastet. Der Bund will die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber im nächsten Jahr mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen. Das Wichtigste im Überblick.

3 Min. Lesedauer

Nahaufnahme des Zählwerks eines Wechselstromzählers.

Ab 2026 sinken die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte. 

Foto: Shutterstock/Sashkin

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber sollen 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen dämpfen. Zudem will die Bundesregierung den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigen.

Insgesamt – zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage – werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr um etwa 10 Milliarden Euro entlastet.

Das Kabinett hat beide Entlastungsmaßnahmen nun auch im Energiewirtschaftsgesetz sowie im Energie- und Stromsteuer-Gesetz beschlossen. Anfang August hatte das Kabinett bereits die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026 im Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesen ersten Schritten für niedrigere Energiekosten will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern. 

Um wie viel wird ein privater Haushalt entlastet?

Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt rechnerisch etwa 100 Euro betragen. 

Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ist, hängt von etlichen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist sowie davon, wie viel Strom etwa die Wärmepumpe verbraucht. 

Lohnt sich ein Wechsel des Energieversorgers? Gerade in der Grundversorgung kann Energie teuer sein. Mit einem Wechsel in günstigere Strom- und Gastarife sind zwei- bis dreistellige Einsparungen möglich. Informationen bieten die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.

Müssen Netzbetreiber die Entlastungen an die Stromkundinnen und -kunden weitergeben? 

Der Bundeszuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich über die Stromlieferanten. 

Insgesamt – zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage – werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr um etwa 10 Milliarden Euro entlastet – und zwar zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der damaligen EEG-Umlage für erneuerbare Energien.

Wer sind die Übertragungsnetzbetreiber?

In Deutschland gibt es vier große Unternehmen, die das Höchstspannungsnetz – die „Stromautobahnen” – Deutschlands betreiben: Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW. Informationen, etwa zu Strompreisen oder zum Ausbau der Stromnetze finden Sie bei der Bundesnetzagentur .

Warum gibt es den Bundeszuschuss für die Netzentgelte nur 2026, nicht auch danach?

Die Bundesregierung hat zusammen mit ihrem Zuschuss zu den Netzentgelten und der Abschaffung der Gasspeicherumlage erste Schritte auch für private Haushalte eingeleitet. Ihr Ziel ist eine mittel- und langfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung für alle. Daher prüft sie über das Jahr 2026 hinaus weitere zielgerichtete Entlastungen.

Die Finanzierung der Entlastungen im Jahre 2026 hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf vom 30. Juli verankert. Dieser wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten.

Wie viele Unternehmen werden durch die niedrigere Stromsteuer entlastet?

Die niedrigere Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirte soll auf Dauer gelten, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Entlastet werden große, aber vor allem auch die vielen mittelständischen Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe. 

Der befristete EU-Mindeststeuersatz würde ansonsten Ende 2025 auslaufen. Damit würden sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöhen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Dies gilt es zu vermeiden. Daher hat die Bundesregierung die dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen entschieden. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.

Wann senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für alle?

Die Bundesregierung will die Energiepreise weiter senken, muss aber auch den Haushalt konsolidieren. Um die Stromsteuer ebenfalls für private Haushalte zu senken, wären also entsprechende Spielräume im Haushalt erforderlich.

2026 werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiekosten um insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Private Haushalte können durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und niedrigere Netzentgelte im Schnitt bis zu 150 Euro im Jahr sparen.