Vom Bundesrat gebilligt
Die Gasspeicherumlage soll ab dem 1. Januar 2026 wegfallen. Mit der Abschaffung entlastet die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als drei Milliarden Euro. Das Wichtigste im Überblick.
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Von der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.
Foto: picture alliance/Sven Simon
Die Gasspeicherumlage hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung in Deutschland gespielt. Ab dem 1. Januar 2026 soll sie abgeschafft werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu entlasten und die Energiepreise in Deutschland zu stabilisieren. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Die Bundesregierung hat damit eine der Maßnahmen des Energiepreis-Entlastungspakets und des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Bundestag hat das Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage („Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“) am 6. November beschlossen. Der Bundesrat hat es nun abschließend gebilligt.
Was bedeutet das für Gasverbraucher, die Energiepreise und die Versorgungssicherheit? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten für das Befüllen von Gasspeichern in Deutschland zu decken. Diese Maßnahme wurde notwendig, um eine Gasmangellage im Krisenjahr 2022 zu verhindern.
Die Trading Hub Europe GmbH (THE), der Marktgebietsverantwortliche für Gas in Deutschland, ist für die Befüllung der Gasspeicher zuständig. Die Kosten wurden bisher über die Gasspeicherumlage auf sogenannte Bilanzkreisverantwortliche verteilt. Diese Unternehmen sind für die Balance zwischen Gasangebot und -nachfrage verantwortlich.
Letztlich wurden die Kosten an die Gaskundinnen und -kunden weitergegeben, sodass alle Verbraucherinnen und Verbraucher die Umlage mitgetragen haben.
Von der Abschaffung der Gasumlage ab dem 1. Januar 2026 profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher.
Entlastung beim Gaspreis: Die Abschaffung wird alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher im Jahr 2026 direkt um mehr als 3 Milliarden Euro entlasten – sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen. Private Haushalte und sonstige Kleinabnehmer werden um rund eine Milliarde Euro entlastet. Sie verbrauchen zusammen rund ein Drittel der Gasmenge. Großkunden, etwa energieintensive Produktionsunternehmen, benötigen zwei Drittel der Gasmenge und werden um rund zwei Milliarden Euro entlastet.
Entlastung beim Strompreis: Auch beim Strom dürfte die Entlastung spürbar sein: Die niedrigeren Gaspreise sorgen für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich ebenfalls reduzieren, da sie sich nach den teuersten Energien ausrichten – das ist oft Gas.
Weitergabe der Entlastung: Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird zudem überwacht. Damit wird sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.
Das hängt vom individuellen Verbrauch und von der Beschaffenheit des Wohngebäudes ab. Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Unterstellt man beispielsweise bei einem Haushalt mit Gasheizung einen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr kommt man zu einer Entlastung von knapp 58 Euro. Hinzu kommen noch die weiteren geplanten Entlastungen beim Strompreis. Hier ist mit einer zusätzlichen Entlastung in Höhe von etwa 100 Euro zu rechnen.
Für die Gasversorgung wird ab 2026 weiterhin die Trading Hub Europe GmbH verantwortlich sein. Allerdings wird sich die Finanzierung ändern: Die Kosten für mögliche neue Gasspeicherbefüllungen werden durch den Bundeshaushalt übernommen. Dass das notwendig wird, gilt aber aus heutiger Sicht als unwahrscheinlich.
Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass neue Befüllungsmaßnahmen durch die Trading Hub Europe GmbH in den nächsten Jahren nicht notwendig sein werden, weil die Gasspeicher auch ohne ein Eingreifen schon ausreichend befüllt sind. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Flüssiggas (LNG): Seit 2022 wurden flexible Kapazitäten für den Import von Flüssiggas an deutschen LNG-Terminals geschaffen.
Gute Versorgungslage: Die Gasmärkte sind derzeit gut versorgt, die Lage an den Märkten ist stabil.
Abgesenkte Füllstandsvorgaben: Die Mindestfüllstände für Gasspeicher wurden durch die Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 auf rund 70 Prozent gesenkt. Zudem hat die EU enge Grenzen für nationale Maßnahmen gesetzt, was die Notwendigkeit zusätzlicher Befüllungen reduziert.
Neben der Bezahlbarkeit ist die Versorgungssicherheit zentrales Ziel der Energiepolitik der Bundesregierung. Es wird derzeit als unwahrscheinlich eingeschätzt, dass es in Zukunft zu einer Gefährdung der Gasversorgung kommt. Falls das doch eintritt, hat die Bundesregierung aber vorgesorgt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann dann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein neues Umlageverfahren einführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es für die Sicherung der Gasversorgung unbedingt notwendig ist.
Diese Möglichkeit, erneut ein Umlageverfahren einzuführen, wurde nur vorsorglich geschaffen. Sie soll greifen, falls Maßnahmen durch die Trading Hub Europe GmbH notwendig sind und eine Finanzierung durch den Bundeshaushalt aus heute unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein sollte.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 ist im vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Nach Bundestagsbeschluss am 6. November hat auch der Bundesrat das Gesetz abschließend beraten. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.
Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Umlage weiterhin erhoben, um den negativen Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto auszugleichen. Dieser Saldo stammt aus den Befüllungsmaßnahmen von 2022. Eigentlich war vorgesehen, diesen bis Ende 2027 durch die Umlage auszugleichen.
Nach Inkrafttreten der Änderung im Energiewirtschaftsgesetz wird dieser negative Saldo spätestens bis Ende 2025 vollständig aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. Das hatte die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für 2025 bereits beschlossen. Damit werden Gasverbraucherinnen und -verbraucher ab dem 1. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage mehr zahlen.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist Teil des Energiepreis-Entlastungspakets. Weitere Schritte zur Entlastung bei den Energiepreisen sind: Der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten und die Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen. Insgesamt werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen 2026 um etwa 10 Milliarden Euro entlastet. Mit diesen ersten Schritten für niedrigere Energiekosten will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern.