Entlastung bei den Energiekosten
Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Damit entlastet die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als drei Milliarden Euro. Das Wichtigste im Überblick.
Von der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.
Foto: picture alliance/Sven Simon
Die Gasspeicherumlage hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung in Deutschland gespielt. Seit dem 1. Januar 2026 entfällt sie. Das ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu entlasten und die Energiepreise in Deutschland zu stabilisieren. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Die Gasspeicherumlage wäre ursprünglich bis zum 31. März 2027 erhoben worden. Die Kosten übernimmt der Bund.
Die Bundesregierung hat damit eine der Maßnahmen des Energiepreis-Entlastungspakets und des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) ist am 28. November 2025 in Kraft getreten.
Fragen und Antworten zur Gasspeicherumlage
Was bedeutet das für Gasverbraucher, die Energiepreise und die Versorgungssicherheit? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten für das Befüllen von Gasspeichern in Deutschland zu decken. Diese Maßnahme wurde notwendig, um eine Gasmangellage im Krisenjahr 2022 zu verhindern.
Die Trading Hub Europe GmbH (THE), der Marktgebietsverantwortliche für Gas in Deutschland, ist für die Befüllung der Gasspeicher zuständig. Die Kosten wurden bisher über die Gasspeicherumlage auf sogenannte Bilanzkreisverantwortliche verteilt. Diese Unternehmen sind für die Balance zwischen Gasangebot und -nachfrage verantwortlich.
Letztlich wurden die Kosten an die Gaskundinnen und -kunden weitergegeben, sodass alle Verbraucherinnen und Verbraucher die Umlage mitgetragen haben.
Von der Abschaffung der Gasumlage ab dem 1. Januar 2026 profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher.
Entlastung beim Gaspreis: Die Abschaffung wird alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher im Jahr 2026 direkt um mehr als 3 Milliarden Euro entlasten – sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen. Private Haushalte und sonstige Kleinabnehmer werden um rund eine Milliarde Euro entlastet. Sie verbrauchen zusammen rund ein Drittel der Gasmenge. Großkunden, etwa energieintensive Produktionsunternehmen, benötigen zwei Drittel der Gasmenge und werden um rund zwei Milliarden Euro entlastet.
Entlastung beim Strompreis: Auch beim Strom dürfte die Entlastung spürbar sein: Die niedrigeren Gaspreise sorgen für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich ebenfalls reduzieren, da sie sich nach den teuersten Energien ausrichten – das ist oft Gas.
Weitergabe der Entlastung: Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird zudem überwacht. Damit wird sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.
Das hängt vom individuellen Verbrauch und von der Beschaffenheit des Wohngebäudes ab. beträgt die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Unterstellt man beispielsweise bei einem Haushalt mit Gasheizung einen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr kommt man zu einer Entlastung von knapp 58 Euro. Hinzu kommen noch die weiteren geplanten Entlastungen beim Strompreis. Hier ist mit einer zusätzlichen Entlastung in Höhe von etwa 100 Euro zu rechnen.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist Teil des Energiepreis-Entlastungspakets. Weitere Schritte zur Entlastung bei den Energiepreisen sind: Der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten und die Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen. Insgesamt werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ab 2026 um etwa 10 Milliarden Euro entlastet. Mit ihren Maßnahmen für niedrigere Energiekosten will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern.
Es ist Aufgabe der Unternehmen und der Händler, die Speicher zu füllen. Die Wintervorsorge des Markts läuft aktuell.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass neue staatlich angeordnete Befüllungsmaßnahmen in Folge des Iran-Krieges und der ungewissen Entwicklungen in der Straße von Hormus derzeit nicht notwendig sind. Die Bundesregierung beobachtet die Lage täglich.
Durch flexiblere Möglichkeiten einzuspeisen, etwa durch LNG, und durch die seit 2022 strukturell gesunkene Gasnachfrage, verringert sich zudem der Bedarf an Gasspeicherkapazitäten.