Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket

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Im Kabinett beschlossen Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze verbessern. Sie will zugleich die Verbraucherrechte und die Preistransparenz stärken. Das Kabinett hat die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket beschlossen.

3 Min. Lesedauer

Fernwärmetrasse

Mit dem Umbau zu einem klimaneutralen Wärmemarkt dürfte der Anteil der Haushalte mit Nah- oder Fernwärme steigen.

Foto: IMAGO/Rainer Weisflog

Die Bundesregierung will den klimafreundlichen Aus-, Um- und Neubau von Wärmenetzen erleichtern. Über Wärmenetze kann klimaneutrale Wärme etwa aus Geothermie, von Großwärmepumpen sowie aus Abwärme wirtschaftlich erschlossen werden.

Fern- und Nahwärmenetze können vor allem in Stadtquartieren eine Option sein. Dort wo sie sich wirtschaftlich betreiben lassen oder wenn Wärmepumpen nicht geeignet sind. Aktuell beziehen rund 15 Prozent der Haushalte Nah- oder Fernwärme. Mit dem zunehmenden Umbau zu einem klimaneutralen Wärmemarkt dürfte dieser Anteil steigen.

Klimafreundliche Wärmenetze und Verbraucherrechte stärken

Versorgungsunternehmen sollen ihre Investitionen in Wärmenetze künftig durch angemessene Preisanpassungen refinanzieren können. Zugleich sollen Verbraucherrechte und Preistransparenz gestärkt werden. 

"Ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen bedeutet verlässliche Bedingungen für Investitionen, damit stellen wir einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Versorgern her, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Auf der Basis der im Kabinett beschlossenen Eckpunkte erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zügig ein neues Wärmenetzgesetz. In dem neuen Gesetz sollen die seit den 1980er Jahren geltenden Verordnungen zusammengeführt und umfassend novelliert werden. Das Kabinett hat zunächst Eckpunkte für dieses Wärmenetzpaket beschlossen.

Die wesentlichen Eckpunkte

  • Transparente und verständliche Preisänderungsklauseln: Die Versorgungsunternehmen sollen in ihren Preisänderungsklauseln künftig die tatsächlichen Kostenstrukturen abbilden, nicht etwa Kosten- oder Börsenindizes. Zudem sollen Preiserhöhungen, die aufgrund von Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze oder Änderungen im Energiemix zustande kommen, künftig mit angemessener Frist angekündigt werden.
  • Recht auf Leistungsanpassung nach Energieberatung: Wenn Wärmeversorger Effizienzmaßnahmen durchführen oder erneuerbare Energien einsetzen, sollen Kundinnen und Kunden künftig nach einer Energieberatung Leistungsanpassungen verlangen können. Bei überdimensionierten Leistungen sollen sie innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit Anpassungen verlangen können.
  • Sonderkündigungsrecht: Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
  • Schlichtungsstelle: Beim Bundeswirtschaftsministerium soll künftig eine Schlichtungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet werden. 
  • Preistransparenzplattform: Alle Wärmeversorger sollen künftig auf einer neuen Preistransparenzplattform ihre Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen.
  • Preisaufsicht stärken: Eine Bundesbehörde soll künftig bundesweit als ex-post-Preisaufsicht wahrnehmen. Wärmeversorger sollen künftig Preis- und zentrale Kostenbestandteile in regelmäßigen Abständen, bei Anpassungen sowie auf Anforderung offenlegen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben und Preisanpassungen prüfen und vorabgenehmigen zu lassen.
  • Anpassung des Kostenneutralitätsgebots: Um Investitionen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetzversorgung zu erleichtern, sollen Vermieter künftig einen Teil ihrer Investitionskosten zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen auf Mieterinnen und Mieter umlegen können. Die Umlage soll auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden. Dies soll künftig insbesondere auch beim Wechsel von Gasetagenheizungen auf Fern- oder Nahwärmeversorgung gelten.

Was ist bei Fernwärme zu beachten? Ausführliche Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale .

Kommunale Wärmeplanung läuft

Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes werden derzeit in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Rund zwei Drittel der rund 10.700 Städte und Gemeinden hat mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen (Stand: August 2026). Die vom Kabinett am 7. Mai 2026 beschlossene Novelle soll die Wärmeplanung für kleine Kommunen deutlich vereinfachen und zu beschleunigen.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz . Damit können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen.