Bundeswehr soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Gesetzentwurf zur Einsatzbereitschaft Bundeswehr soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr soll gestärkt werden. Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, das eine Vielzahl rechtlicher Verbesserungen für die Soldatinnen und Soldaten enthält.

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Die Bundeswehr soll auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig, modern und attraktiv bleiben. Der Bundestag hat nun dem Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr jederzeit zu gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten verbessert werden.

Mehr Berufssoldaten

Der Gesetzentwurf flexibilisiert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten. Sie sollen leichter Berufssoldaten werden können. Das gilt insbesondere für dringend benötigte Spezialisten in der Laufbahn der Fachunteroffiziere.

Verbesserungen bei Rente und Krankenversicherung

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende sollen in der Rentenversicherung besser abgesichert werden. Das soll auch für Reservisten gelten. Zudem ist beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Härtefallregelung vorgesehen.

Optimiert werden sollen außerdem die berufsfördernden Maßnahmen für länger dienende Soldaten. Damit soll ihnen die Eingliederung in das zivile Erwerbsleben nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr erleichtert werden.

Bei Unfällen im Einsatz besser abgesichert

Soldatinnen und Soldaten sollen auch bei sonstigen gefährlichen Einsätzen besser abgesichert werden. Bisher galt die Einsatzversorgung nur, wenn sie bei einem Auslandseinsatz innerhalb eines internationalen Mandates, zum Beispiel der Nato oder der Vereinten Nationen, geschädigt wurden.

Auch für die Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten sind bei Unfällen Verbesserungen vorgesehen. Durch die Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes können die Angehörigen in Therapien von Soldatinnen und Soldaten einbezogen werden, die im Einsatz geschädigt worden sind.

Mit dem Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag erreicht. Er leistet einen maßgeblichen Beitrag zur sogenannten Trendwende Personal .