Zu viel des Guten kann schädlich sein

Nahrungsergänzungsmittel Zu viel des Guten kann schädlich sein

Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamine und Mineralstoffe sind sehr beliebt. Notwendig sind sie meist nicht, manchmal können sie sogar schaden. Das Bundesamt für Risikobewertung hat die empfohlenen Tageshöchstmengen aktualisiert - vor allem, um gut versorgte Verbraucher vor übermäßigem Konsum zu schützen.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt: Wer hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel einnimmt und zusätzlich angereicherte Lebensmittel isst, riskiert unerwünschte gesundheitliche Effekte.

Neue Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe

Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Menschen in der Regel überflüssig. Ernährt man sich ausgewogen und abwechslungsreich, erhält der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Dennoch nehmen in Deutschland etwa 25 bis 30 Prozent der Erwachsenen regelmäßig zusätzliche Mittel ein: Vitamine, Mineralstoffe und auch Stoffe mit physiologischer Wirkung wie Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakte oder Mikroorganismen.

Aufgrund neuester Erkenntnisse hat das BfR seine Empfehlungen für Höchstmengen überarbeitet. Produkte, die diese Empfehlungen einhalten und von den Verbrauchern laut Anweisungen eingenommen werden, seien für Menschen ab 15 Jahren risikofrei, sagt BfR-Präsident Andreas Henschel.

Die vorgeschlagenen Höchstmengen dienen vor allem dazu, diejenigen Verbraucher zu schützen, die durch ausgewogene Ernährung bereits gut versorgt sind.

Davon kann mehr oder weniger verzehrt werden

Hochgesetzt hat das BfR die Tageshöchstmengen beispielsweise für Vitamin D von 5 auf 20 Mikrogramm und von Vitamin C von 225 auf 250 Milligramm.

Gesenkt hat es die Höchstwerte unter anderem für Vitamin B6 von 5,4 auf 3,5 Mikrogramm und für Folsäure von 400 auf 200 Mikrogramm.

Die Tageshöchstmenge für Magnesium liegt bei 250 Milligramm. Die Einnahme sollte auf zwei oder mehr Portionen aufgeteilt werden. So ist sie besser verträglich.

Einige Substanzen sollten lauf BfR möglichst gar nicht in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein. Etwa Vitamin A, Calcium, Zink und Kupfer. Hier besteht das Risiko, die empfohlene Tageszufuhr zu überschreiten, da ihr Gehalt bereits in der Nahrung hoch ist. Gleiches gilt für Betacarotin und Fluorid – diese sind vielen Lebensmitteln schon zugesetzt.

Mit dem Internetportal "Klartext Nahrungsergänzung" bringen die Verbraucherzentralen Transparenz in den Markt von Nahrungsergänzungsmitteln. Neben Informationen zu Risiken und Nutzen der Präparate können Verbraucher dort auch Anfragen stellen oder Beschwerden äußern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert das Portal.

Bei Bedarf sinnvoll

Für bestimmte Risikogruppen empfiehlt das BfR die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. So wird Frauen mit Kinderwunsch oder auch Schwangeren geraten, neben einer folatreichen Ernährung auch Folsäurepräparate einzunehmen.

Zu Vitamin D raten die Experten, wenn eine unzureichende Versorgung nachgewiesen wurde und diese nicht durch Ernährung oder durch körpereigene Vitamin D-Bildung durch Sonnenbestrahlung zu erreichen ist. Zur Risikogruppe für eine Unterversorgung gehören Menschen, die sich kaum im Freien aufhalten, wie mobilitätseingeschränkte, chronisch kranke und pflegebedürftige ältere Menschen. Auch Säuglinge bekommen je nach medizinischer Maßgabe Vitamin D zur Vorbeugung von Rachitis verschrieben.

Wer zu Nahrungsergänzungsmitteln greifen möchte, sollte überprüfen, ob er zu einer Risikogruppe gehört. In vielen Fällen ist es besser, eine eventuelle Unterversorgung etwa über einen angepassten Speiseplan auszugleichen.

Strenge Sicherheitsvorschriften

Nahrungsergänzungsmittel sehen oft wie Medikamente aus – doch sie sind es nicht. Sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren wie Arzneimittel. Jedoch müssen sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registriert werden.

Da sie als Lebensmittel gelten, müssen sie die gleichen strengen Sicherheitsvorschriften und Kennzeichnungsregeln wie alle anderen Lebensmittel erfüllen. Sie müssen klar als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sein und Informationen zur empfohlenen Tageshöchstmenge enthalten.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Mittel trägt der Hersteller. Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben für die Produktkennzeichnung und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen.