Wohngeldreform entlastet Geringverdiener

Bezahlbarer Wohnraum Wohngeldreform entlastet Geringverdiener

Mehr Menschen können Wohngeld bekommen, für viele Bezieher steigt auch dessen Höhe. Der Grund: Das Wohngeld wurde an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit 2009 angepasst. Ziel sei guter und bezahlbarer Wohnraum für alle, sagte Bauministerin Hendricks.

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Münzen und Scheine liegen auf einem Wohngeldantrag.

Für viele lohnt sich ein neuer Wohngeldantrag.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Mehr als 320.000 Haushalte sind durch die Reform neu oder wieder wohngeldberechtigt. "Mit der Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können und dass es für die berechtigten Haushalte mehr Wohngeld gibt", sagte Ministerin Barbara Hendricks. Aus diesem Grund sind die Mittel für das Wohngeld um 100 Millionen auf 730 Millionen Euro gestiegen.

Zuschuss für Geringverdiener

In den letzten Jahren ist der Wohnungsmarkt immer weiter unter Druck geraten. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten sind bezahlbare Wohnungen kaum zu finden. Haushalte mit geringem Einkommen sind von der Entwicklung besonders betroffen. Kinderreiche und Alleinerziehende, Studierende oder Menschen mit Behinderung haben deshalb häufig Probleme, eine angemessene Wohnung zu finden. Sie werden mit der Wohngeldreform deutlich entlastet.

"Der Miethöchstbetrag wird gestaffelt angehoben: je nach Stadt oder Landkreis zwischen sieben und 27 Prozent", sagte Hendricks. Damit bleibe die soziale Mischung in der Stadt erhalten. In Städten wie München oder Frankfurt sind die Zuschüsse höher als in Regionen mit günstigen Mieten. Auch wieviel jemand verdient oder wieviele Menschen im Haushalt leben, spielt eine Rolle.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Wohnungsmieter oder als Lastenzuschuss für Bewohner selbst genutzten Wohneigentums gewährt. Es errechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Miete. Bund und Länder teilen sich die Kosten für das Wohngeld.

Wie wird Wohngeld berechnet?

"Ein Zweipersonenhaushalt, der bislang 113 Euro Wohngeld monatlich erhielt, bekommt künftig 186 Euro monatlich", sagt Hendricks. Auch Familien profitieren von der Reform. Bei der Einkommensermittlung werden Kinderzuschlag und Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet. Bei der Berechnung sind neben gestiegenen Bruttokaltmieten und Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten seit 2009 berücksichtigt. Die Tabellenwerte, nach denen sich das Wohngeld berechnet, sind um durchschnittlich 39 Prozent gestiegen.

Ein besonderer Service für Wohngeldempfänger: Die Wohngeldbehörden passen die Wohngeldbescheide, die bereits 2015 erteilt worden sind und in das Jahr 2016 hineinreichen, automatisch an. Ein neuer Wohngeldantrag ist also erst für die Zeit nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraumes erforderlich.