Dritte Geschlechtsoption
Die Geschlechterangaben "männlich" und "weiblich" im Geburtenregister werden um "divers" für intersexuelle Personen ergänzt. Neugeborene können dann mit dieser dritten Geschlechtsoption ins Geburtenregister eingetragen werden. Das Gesetz ist am 22. Dezember 2018 in Kraft getreten.
- Inneres und Heimat (BMI)

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.
Foto: Bundesregierung
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