Was tut die Bundesregierung für die Kinderbetreuung?

Frühkindliche Bildung und Erziehung Was tut die Bundesregierung für die Kinderbetreuung?

Ausreichend Betreuungsplätze, gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, eine Kita-Betreuung, die sich jeder leisten kann - dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Denn mit einer guten Kinderbetreuung und früher Bildung investieren wir in die Zukunft.

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Aus der Vogelperspektive: Kinder und Erzieher liegen auf einem Teppich im Kindergarten.

Ein Platz zum Toben, Spielen und Lernen: Kinder in der Kindertagesstätte.

Foto: mauritius images/Westend61/Mareen Fischinger

Eine gute Kinderbetreuung ist viel mehr als nur die Möglichkeit, das eigene Kind für eine bestimmte Zeit gut versorgt zu wissen: Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bietet Kindern einen Ort zum Toben, Spielen und Lernen. 

Damit alle Kinder von hochwertigen Bildungsangeboten profitieren können, hat die Bundesregierung eine Reihe von Fördermaßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht - und ist bestrebt, diese weiter auszubauen. 

Mehr Kita-Plätze

Um mehr Kita-Plätze zu schaffen, unterstützt der Bund die Länder seit Jahren mit massiven Finanzhilfen: Rund 3,28 Milliarden Euro hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren investiert. Seither sind 400.000 zusätzliche Betreuungsplätze entstanden. Gleichzeitig hat sich die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt von 17,5 Prozent (2008) auf 33,6 Prozent (2018) verdoppelt. Bei den  Drei- bis Sechsjährigen liegt die Quote sogar bei 93,3 Prozent.

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Zahl der Betreuungsplätz in Deutschland von 286.017 in 2006 bis 789.559 in 2018. 33,6 Prozent aller unter Dreijährigen in Deutschland waren damit 2018 in Betreuung.

Der Kita-Ausbau geht voran: Mehr als eine halbe Millionen zusätzliche Betreuungsplätze für unter Dreijährige sind in zwölf Jahren entstanden.

Foto: Bundesregierung

Trotzdem besteht immer noch eine Lücke zwischen der Anzahl der Betreuungsplätze und dem Bedarf. Um diese zu schließen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis 2020 weitere 100.000 Betreuungsplätze zu schaffen. Dafür sind 1,126 Milliarden Euro vorgesehen. Das legt das sogenannte "Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" fest. Erstmals werden dabei auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Mehr Erzieherinnen und Erzieher

Für eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung braucht es qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Der Bund unterstützt deshalb verschiedene Länderinitiativen und Modellprojekte zur Qualifizierung von Wieder- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern. 

Darüber hinaus stellt das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher"  bis 2022 Ländern und Einrichtungen vor Ort rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, junge Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen und Fachkräfte zu halten. Dazu sollen

  • bis zu 5.000 zusätzliche vergütete Ausbildungsplätze geschaffen,
  • bis zu 2.500 Fachschülerinnen und -schüler professionell begleitet und in der Praxis angelernt
  • und rund 2.500 Fachkräfte durch die Verbesserung von beruflichen Entwicklungsperspektiven gefördert

werden.

Gute Qualität – unabhängig vom Bundesland

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern. Gleichzeitig sollen bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden. Dafür investiert der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz  bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro.

Kinderbetreuung ist Ländersache: Die Kommunen sind dafür verantwortlich, Kindergartenplätze bereitzustellen und den Betrieb der Kindergärten sowie der Betreuung zu ermöglichen. Der Bund hingegen gibt in Gesetzen die Rahmenbedingungen vor und unterstützt die Länder bei der Etablierung neuer Programme mit finanziellen Mitteln. 

Weil jedes Bundesland eine andere Kita-Landschaft hat, schließt der Bund mit den Ländern jeweils inidividuelle Vereinbarungen ab. In diesen legt jedes Bundesland fest, wo es Förderbedarf sieht und welche Maßnahmen notwendig sind.

Für jeden bezahlbar

Jeder soll die Möglichkeit haben, sein Kind in einer Kita betreuen zu lassen - unabhängig vom Einkommen. Deshalb hat der Bund festgelegt, dass Empfänger von Sozialleistungen keine Kita-Gebühren zahlen müssen. Auch Familien mit geringem Einkommen sind bundesweit von den Gebühren freigestellt. Zudem sieht das Gute-Kita-Gesetz vor, dass die Beiträge in ganz Deutschland nach sozialen Kriterien gestaffelt werden müssen.