So funktioniert Verkehrsinfrastruktur­planung

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Fragen und Antworten zur Verkehrspolitik So funktioniert Verkehrsinfrastruktur­planung

Wie kommt ein Projekt von der Planung in die Umsetzung? Warum dauert vieles immer so lange? Mobilität ist wichtig für die Zukunft Deutschlands – die Bundesregierung möchte die Infrastruktur deshalb ausbauen und modernisieren. Zum Auftakt unserer Serie zur Verkehrspolitik geht es um den Bau und Erhalt von Straßen, Schienen und Wasserwegen.

4 Min. Lesedauer

Ein ICE fährt über die neue Filstalbrücke, unter ihr verläuft die Bundesautobahn 8.

Die 85 Meter hohe Filstalbrücke wurde Ende 2022 von der Bahn in Betrieb genommen und ist Teil der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Unter ihr verläuft die Bundesautobahn 8.

Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für den Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege. Dazu zählen neben den Bundesfernstraßen auch die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan.

Was ist der Bundesverkehrswegeplan?

Der Bundesverkehrswegeplan, kurz BVWP, ist das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte in der Zuständigkeit des Bundes sowie den Erhaltungsbedarf für einen Zeitraum von etwa zehn bis 15 Jahren.

Der BVWP wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist jedoch kein Finanzierungsplan und hat auch keinen Gesetzescharakter. Die Aufnahme eines Projekts in den BVWP bedeutet daher weder eine Finanzierungszusage noch die verbindliche Festlegung auf einen konkreten Umsetzungstermin.

Aktuell gilt der Bundesverkehrswegeplan 2030 , der den Zeitraum von 2016 bis 2030 umfasst. Er wurde im August 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Der BVWP 2030 sieht über seine Laufzeit ein Investitionsvolumen von insgesamt 269,6 Milliarden Euro vor. Davon fließen allein 141,6 Milliarden Euro in den Erhalt der Bestandsnetze.

Wie wird der Bundesverkehrswegeplan aufgestellt?

Bei der Aufstellung des BVWP bewertet das Bundesverkehrsministerium mit gutachterlicher Unterstützung, ob die angemeldeten Projekte gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig sind. Der Aus- und Neubaubedarf wird auf Grundlage von Verkehrsprognosen ermittelt, die das Verkehrsaufkommen der nächsten Jahre vorhersagen.

Daneben erfolgt auch eine Beurteilung nach den Kriterien Raumordnung, Städtebau sowie Umwelt- und Naturschutz. Auf Basis der Ergebnisse wird über eine Aufnahme und gegebenenfalls Einstufung der Projekte nach Dringlichkeitskategorien entschieden. Mehr über die Bewertungsmethodik erfahren Sie beim Bundesverkehrsministerium .

Die Umweltauswirkungen des BVWP werden bei einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet. Hierbei handelt es sich um ein Prüfungsverfahren, das der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschaltet ist. Während die UVP erst bei der Zulassung konkreter Vorhaben zum Einsatz kommt, findet die SUP bereits auf Planungsebene statt.

Wie wird der Neu- und Ausbaubedarf festgelegt?

Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem beschlossen.

Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne durch den Bundestag liegt ein verbindlicher Beschluss vor. Denn: Nicht der BVWP, sondern die in den Ausbaugesetzen enthaltenen Bedarfspläne sind es, die gesetzlich festlegen, welche Aus- und Neubauprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Wie wird der Investitionsbedarf ermittelt?

Zur Verwirklichung der beschlossenen Verkehrsprojekte stellt das BMDV einen Fünfjahresplan auf, aus dem der Investitionsbedarf für die nächsten Jahre hervorgeht. Dieser Investitionsrahmenplan (IRP) legt verkehrsträgerübergreifend die Investitionsschwerpunkte für Erhalt sowie Aus- und Neubau fest. Zuletzt wurde der IRP 2019-2023 veröffentlicht.

Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur erfolgt aus verschiedenen Quellen. Der größte Teil der bereitgestellten Mittel kommt aus dem Steueraufkommen (rund zwei Drittel), knapp ein Drittel beträgt der Anteil der Lkw-Maut. Hinzu kommen weitere Mittel von der Europäischen Union.

Spätestens nach fünf Jahren prüft das Bundesverkehrsministerium im Rahmen einer Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), ob die Bedarfspläne der aktuellen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Die Ergebnisse der BPÜ können den Bundestag zur Anpassung der Bedarfspläne oder die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines BVWP veranlassen.

Wann werden die Projekte aus dem BVWP umgesetzt?

Bevor ein Projekt umgesetzt werden kann, muss es im Nachgang noch einen eigenständigen Planungs- und Genehmigungsprozess durchlaufen. Dazu gehören je nach Erfordernis ein Raumordnungsverfahren, ein Linien- beziehungsweise Trassenbestimmungsverfahren sowie das abschließende Planfeststellungsverfahren.

Im Rahmen dieser Verfahren wird eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die der Entscheidung über die behördliche Zulassung des jeweiligen Vorhabens dient. Die Pflicht zur Durchführung von Umweltprüfungen ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) niedergelegt.

Dieser langwierige und komplizierte Prozess nimmt oftmals mehrere Jahre in Anspruch. Deshalb hat die Bundesregierung Anfang des Jahres 2022 einen Prozess angestoßen, um Infrastrukturmaßnahmen, Bauvorhaben und die Genehmigung von Anlagen in schlankeren und stärker digitalisierten Verfahren beschleunigt umzusetzen.

Wie will die Bundesregierung Verfahren beschleunigen?

Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Dazu hat sie eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe unter Federführung des Bundeskanzleramtes eingerichtet, die Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren identifiziert und deren Umsetzung begleitet.

Aus dem Koalitionsvertrag: „Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können.“

Mit den sogenannten Oster- und Sommerpaketen wurden bereits konkrete Beschleunigungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien und des Netzausbaus, eine Personal- und Weiterbildungsoffensive der öffentlichen Hand sowie die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung folgten mit Teilen des sogenannten Herbstpaketes: darunter die Novellierung des Raumordnungsgesetzes, die Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich sowie Änderungen im Baugesetzbuch zur Beschleunigung und Digitalisierung von Bauleitplanverfahren.

Wie geht es mit der Bundesverkehrswegeplanung weiter?

Die Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Deshalb hat sie einen „Infrastrukturdialog“ mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden gestartet. Ziel ist eine „Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans“.

Der „Infrastrukturdialog“ leistet zugleich eine wichtige Vorarbeit für den gemäß Koalitionsvertrag vorgesehen neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan (BVMP) 2040. Mit dem BVMP 2040 sollen Infrastruktur und Mobilität zum ersten Mal integriert betrachtet werden und in eine strategische Verkehrsplanung des Bundes einfließen.

Hier finden Sie weitere Teile unserer Serie zur Verkehrspolitik:

So funktioniert der Ausbau der Ladeinfrastruktur
So funktioniert der Schienenverkehr
So funktioniert die Förderung des Radverkehrs
So funktioniert der öffentliche Personennahverkehr