- Pressemitteilung 212
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Erklärung zum Planungsbeschleunigungspaket II - Sommer
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung des Ziels, in dieser Legislaturperiode Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgreifend zu beschleunigen. Damit schaffen wir eine zentrale Voraussetzung, um unsere Verpflichtungen und Ziele zum Klimaschutz erreichen zu können. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen gesetzt, damit die Transformation zur Modernisierung und Digitalisierung unseres Landes sowie der Umbau unserer Energieversorgung gelingen kann.
Bereits mit dem Planungsbeschleunigungspaket I („Osterpaket“) hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Windenergieerzeugung auf See (Offshore) auf den Weg gebracht. Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt und erneute Erhebungen bereits zuvor untersuchter Aspekte entfallen. Das Erfordernis von Baufreigaben wird gestrichen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen zügigeren Ausbau der Stromnetze und damit auch für den Transport von Offshore Windenergie in die wirtschaftlichen Zentren geschaffen worden. Durch die zügige Vergabe der Offshore-Netzanbindung nach der Aufnahme einer Fläche in den Flächenentwicklungsplan kann die Auftragsvergabe massiv beschleunigt werden. Beim Übertragungsnetzausbau wird u.a. durch den teilweisen Verzicht auf die Bundesfachplanung eine deutliche Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht. Durch die rein elektronische Auslegung von Unterlagen wird eine weitere Beschleunigung erzielt.
Mit dem Planungsbeschleunigungspaket II („Sommerpaket“) setzt die Bundesregierung diesen Weg nun konsequent fort. Am 15. Juni stellt das Kabinett mit dem ersten Teil des Pakets die Weichen, um den Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) erheblich zu beschleunigen und das 2%-Ziel zur Ausweisung von Flächen für Windenergie an Land umzusetzen. Mit der Vorgabe von Flächenzielen an die Länder, Einschränkungen der Mindestabstandsregelungen und der Vorgabe der allgemeinen Außenprivilegierung im Falle einer Zielverfehlung wird gewährleistet, dass die für den Windenergieausbau notwendigen Flächen zügig bereitgestellt werden. Die Länder erhalten dabei ein hohes Maß an Flexibilität, indem sie die Möglichkeit bekommen, die Flächenziele in Raumordnungsplänen auszuweisen oder dies im Rahmen der Bauleitplanung an die Kommunen zu delegieren sowie ggf. benötigte Flächenbeiträge länderübergreifend zu handeln. Zudem kann durch die Vorgaben für die Flächenausweisung im Planungsrecht die Planung vereinfacht und dadurch deutlich beschleunigt werden. Diesem Ziel dient auch die Änderung des Bundesnaturschutzrechts, wonach auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen zum Windenergieausbau einbezogen werden. Bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung und eine Erleichterung beim Repowering von bestehenden Windenergieanlagen ermöglichen deren deutlich zügigeren Ausbau und eine schnelle Leistungssteigerung. Parallel dazu sollen Artenhilfsprogramme dem Schutz insbesondere der vom Windenergieausbau betroffenen Arten dienen.
Mit dem zweiten Teil des Pakets, den das Kabinett am 6. Juli 2022 beschließen wird, werden wirksame Beschleunigungsmaßnahmen mit positiven Auswirkungen auf den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur sowie für raumordnungsrechtliche Verfahren insgesamt auf den Weg gebracht. Durch die Beseitigung von Doppelprüfungen bei der Planerstellung und einer engeren Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren wird die Dauer von Raumordnungsverfahren (zukünftig: Raumverträglichkeitsprüfung) einschließlich der zeitintensiven Vorbereitungsphase erheblich verkürzt. Erweiterte Regelungen zur Planerhaltung tragen zu mehr Rechtssicherheit bei Raumordnungsplänen bei. Mit Regelungen zu digitalen öffentlichen Bekanntmachungen, zur Auslegung von Unterlagen in digitaler Form und der Möglichkeit zu Online-Erörterungsterminen wird die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter vorangebracht.
Außerdem startet die Bundesregierung im Planungsbeschleunigungspaket II – Sommer mit dem Beschluss von Eckpunkten einen Prozess der durchgreifenden Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dabei werden sowohl die einheitliche technische Behördenausstattung als auch die Digitalisierung der Fach-Behörden und ihrer Verfahren als Voraussetzung für die Interoperabilität und als Grundlage für eine effiziente ebenenübergreifende Zusammenarbeit zentrales Thema bei Beratungen mit den Ländern sein. Wichtiger Bestandteil wird dabei die Integration der digitalen Methode „Building Information Modeling“ (BIM) als Standard für alle größeren Bauvorhaben in die gesamte Wertschöpfungs- und Nutzungskette sein. Im Gigabit-Grundbuch als zentralem Datenportal sollen Unternehmen, Kommunen, Investoren und die Bauwirtschaft künftig wichtige Information aktuell und verlässlich abrufen können. Damit können die Planung und der Bau von Telekommunikationsnetzen schneller als bisher vorangetrieben werden.
Die ausreichende Ausstattung mit qualifizierten Fachkräften für effiziente und zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren ist Gegenstand einer Personal- und Weiterbildungsoffensive, die die Bundesregierung ebenfalls mit dem Paket in Gang setzen wird. Dazu wird sie Eckpunkte vorlegen, die den bestehenden Rekrutierungs- und Qualifizierungsbedarf skizzieren, Ansatzpunkte für gemeinsame Handlungsfelder mit Ländern und Kommunen beschreiben und daraus ganzheitliche Maßnahmen ableiten, um Engpässe aufzulösen. Von übergeordneter Bedeutung ist die Entwicklung einer strategisch ausgerichteten Personalplanung, der Ausbau von Multiplikatorennetzwerken, die Schaffung flexibler Personalpools, die Vereinfachung der Beauftragung externer Dienstleister sowie die konsequente Stärkung von Inhouse-Beratungsleistungen. Das Bundesverwaltungsgericht erhält neue Stellen für Richterinnen und Richter und hat so die Möglichkeit einen zusätzlichen Senat für Planungsangelegenheiten zu schaffen. Damit kann das Gericht Entscheidungen zu Einsprüchen gegen öffentliche Genehmigungen deutlich schneller herbeiführen.
Mit den Planungsbeschleunigungspaketen I und II hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr ihrer Amtszeit einen deutlichen Schub für Planung, Genehmigung und Realisierung von Erneuerbare Energien-Vorhaben und des Netzausbaus sowie der für die Transformation wichtigen Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Bau und Digitalisierung durchgesetzt.
Für den Herbst bereitet die Bundesregierung ein weiteres umfassendes Beschleunigungspaket vor, das als einen wichtigen Fokus Verwaltungsabläufe, Digitalisierung und personellen Ausstattung mit Blick auf Genehmigungs- und Planungsverfahren haben wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dabei die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Erfahrungen mit den bisherigen Gesetzgebungen dieses Jahres zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen für weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen. Dabei stehen wichtige Infrastrukturvorhaben im Fokus, die dem Ziel der Transformation zur Klimaneutralität dienen, sowie Investitionen in den Erhalt oder den Ersatzneubau von Schienen, Brücken und Straßen sowie den Neubau von Schienen.