Im Kabinett beschlossen
Verbraucherschutz betrifft uns alle: Es geht um bezahlbare Energie, digitale Sicherheit, finanzielle Souveränität, sichere Lebensmittel und vieles mehr. Der vom Bundeskabinett beschlossene Bericht informiert über wichtige verbraucherpolitische Maßnahmen.
4 Min. Lesedauer
Der Verbraucherpolitische Bericht wird einmal in jeder Legislaturperiode vorgelegt. Er gibt einen Überblick über zentrale Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung in der Verbraucherpolitik.
Der aktuelle Berichtszeitraum 2021 bis 2024 ist von den sich verändernden geopolitischen Bedingungen geprägt. Die Schwerpunkte der Bundesregierung lagen auf dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiepreiskrise. Außerdem standen die Umsetzung von EU-Regelungen zur verbraucherorientierten Gestaltung der Digitalisierung, der Einführung der EU-Verbandsklage und das Recht auf Reparatur im Fokus.
Lesen Sie hier den Verbraucherpolitischen Bericht.
Maßnahmen während der Energiepreiskrise
Der Bericht beschreibt, dass der Anstieg der Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor große Herausforderungen gestellt hat. Ein zentrales Anliegen der verbraucherpolitischen Anstrengungen der Bundesregierung lag folglich auf diesem Bereich. Die Bundesregierung hat daher drei Entlastungspakete beschlossen. Es wurden unter anderem Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen eingeführt, Energiesperren verhindert und eine Einmalzahlung von 300 Euro veranlasst.
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ver- oder Überschuldung
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Beantragung von Krediten besser schützen. Die Richtlinie muss bis November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
Informationen über Kredite müssen besonders klar und verständlich gemacht werden.
Auch bei Kleinkrediten wird unter 200 Euro eine Bonitätsprüfung notwendig. Die Grenze lag bisher bei mehr als 200 Euro. Damit müssen auch erstmals Kredite, die über digitale Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later aufgenommen werden, einer Bonitätsprüfung unterzogen werden.
Zudem gibt es Verbesserungen bei der Schuldnerberatung: Verbraucherinnen und Verbrauchern mit finanziellen Schwierigkeiten sollen zukünftig unabhängige Schuldenberatungsdienste mit begrenzten Gebühren zur Verfügung stehen.
Damit von Überschuldung Betroffene frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen können, fördert das Bundesverbraucherschutzministerium verschiedene zielgruppengerechte Projekte. Zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Menschen stand dem Ministerium 2022 erstmals eine Million Euro zur Verfügung; ab 2023 wurde der Betrag um eine weitere Million Euro aufgestockt.
Nachhaltiger Konsum wird immer wichtiger
Mit dem European Green Deal wurden unter anderem neue Ökodesignanforderungen, ein Recht auf Reparatur und Regeln über verlässliche Umweltaussagen zur Bekämpfung von Greenwashing eingeführt. Diese werden laut des Berichts derzeit in deutsches Recht umgesetzt. Um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, fördert die Bundesregierung seit Anfang Dezember 2024 ehrenamtliche Repair-Cafés.
Einen Meilenstein bei der Verbraucherrechtsdurchsetzung bildete im Berichtszeitraum die Einführung der EU-Verbandsklage. Verbraucherinnen und Verbraucher können nun einfach und ohne finanzielles Risiko der Sammelklage eines Verbraucherverbandes beitreten, um rechtliche Ansprüche – zum Beispiel auf Schadensersatz – durchzusetzen.
Digitalisierung gestalten
Der Bericht stellt fest, dass die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen einen entsprechenden digitalen Verbraucherschutz erfordert. Im Zentrum stehen: Fairness, Wahlfreiheit, Transparenz und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt zu stärken.
Eine Erleichterung im Lebensalltag ist die EU-weite Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons bis Ende 2025. Bisher gibt es in vielen Onlineshops einen prominent platzierten Kaufen-Button. Nun soll es analog einen Widerrufsbutton geben, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der 14-Tage-Frist einfach widerrufen können.
Auch bei der Bekämpfung von manipulativen und irreführenden Gestaltungspraktiken auf Webseiten, sogenannten Dark Patterns, konnten Verbesserungen erreicht werden. Durch neue Gestaltungsregeln von Benutzeroberflächen zum Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen soll künftig sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht manipuliert, beeinträchtigt oder behindert werden.
Ebenso sieht der auf EU-Ebene beschlossene Digital Services Act ein Verbot von täuschenden, manipulierenden oder anderweitigen Gestaltungen vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Fähigkeit einschränken, freie und informierte Entscheidungen auf Online-Plattformen zu treffen.
Die EU-weite KI-Verordnung schafft einen rechtlichen Rahmen, um verbraucherrelevante Risiken – zum Beispiel mit KI-Chat-Bots – zu minimieren und zugleich die Potenziale von KI für Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar zu machen.
Klimafreundliche Mobilität - eine Zukunftsaufgabe
Der Bericht hebt im Bereich Mobilität mehrere Maßnahmen hervor. Im Jahr 2023 wurde – als Nachfolge für das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket – das Deutschlandticket eingeführt. Mehr als 13 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen jetzt das Angebot – knapp über die Hälfte davon digital per Smartphone.
Mit dem Mobilitätsdatengesetz werden künftig zuverlässigere Reise- und Verkehrsinformationen möglich sein. Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur bis hin zur Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten – all diese Daten sollen einheitlich und leicht zugänglich sein.
Ausreichend Lademöglichkeiten sind eine wichtige Voraussetzung für mehr Vertrauen und Akzeptanz in E-Fahrzeuge. Deshalb arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern daran, den Ausbau weiter zu beschleunigen. Aktuell sind rund 140.000 öffentlich zugängliche E-Ladepunkte in Betrieb.