Vereinsverbot mit Signalwirkung

Bundesinnenminister verbietet "Combat 18 Deutschland" Vereinsverbot mit Signalwirkung

Bundesinnenminister Seehofer hat am Donnerstag den Verein "Combat 18 Deutschland" auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Das Verbot des Vereins ist das 18. einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister.

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Foto zeigt eine Polizeirazzia

Razzia im Zuge des Vereinsverbots: Die Polizei durchsuchte am Donnerstag mehrere Objekte in verschiedenen Bundesländern.

Foto: picture alliance/dpa/Jens-Ulrich Koch

Von dem Verbot des Vereins "Combat 18 Deutschland" geht aus der Sicht der Bundesregierung eine Signalwirkung aus. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer bekanntgab , hat das Verbot eine klare Botschaft: "Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!"

Verteidigung der demokratischen Grundordnung

Das Vereinsverbot ist eine wichtige Reaktion zum Schutz des Wertesystems in Deutschland und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Zwecke und Tätigkeiten von "Combat 18 Deutschland" laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Extremismusprävention wichtiger als je zuvor

Die Bundesregierung setzt neben der aktiven Bekämpfung von Rechtsextremismus - wie zum Beispiel durch das von ihr am 30. Oktober 2019 verabschiedete Maßnahmenpaket  - aber auch auf Prävention. Sie fördert und stärkt diejenigen, die sich vor Ort gegen Extremismus jeglicher Art wenden und sich aktiv für die Demokratie einsetzen. Einen Überblick über die aktuellen Bundesprogramme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung erhalten sie hier .