Urlaub von der Pflege

Hilfe für pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege

Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Bis zu vier Wochen im Jahr können sie eine Auszeit nehmen. Die Pflegekasse unterstützt sie dabei.

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Eine alte und eine junge Frau unterhalten sich

Pflegekasse zahlen Pflegegeld an Pflegebedürftige, wenn diese zu Hause gepflegt werden.

Foto: picture-alliance/ ZB

In Deutschland pflegen etwa 1,4 Millionen Angehörige ihre kranken Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es Frauen, die sich kümmern. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf die Arbeit von pflegenden Angehörigen aufmerksam.

Kasse finanziert Ersatzpflege

Einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu betreuen, ist eine schwere Aufgabe. Je kränker die Pflegebedürftigen werden, desto mehr Aufgaben sind zu bewältigen. Zeit für sich selbst wird immer knapper und das eigene Leben kommt oft zu kurz. Vielfach gestehen sich pflegende Angehörige erst sehr spät ein, dass sie erschöpft sind.

Damit Angehörige eine Auszeit nehmen können, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Als Ersatzpflege kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Betracht. Was viele nicht wissen: Die Pflegeversicherung finanziert diese jeweils mit bis zu 1.550 Euro im Jahr.

Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson wegen eigenen Urlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen kann. Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen für die Verhinderungspflege, wenn andere Familienmitglieder nicht einspringen können und Außenstehende die Pflege übernehmen. Das können eine Nachbarin oder ein Freund sein.
Bei der Kurzzeitpflege ist ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Heim. Die Auszeit von jeweils 28 Tagen im Jahr kann auf mehrere Kurzurlaube verteilt werden.

Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt

Maximal 1.550 Euro stehen allen Pflegebedürftigen zu - unabhängig von der Pflegestufe. Dies gilt auch bei Pflegestufe 0. Für demenzkranke Familienmitglieder kann zusätzliches Betreuungsgeld, mindestens 100 Euro, beantragt werden.

Weitere Kosten, die durch eine Urlaubsvertretung entstehen, müssen Familien allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Hilfreich ist, dass für die Dauer des Urlaubs - maximal 28 Tage - das Pflegegeld zur Hälfte weiter bezahlt wird.

Pflegegeld zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Damit kann diese bzw. dieser eine Pflegekraft, in der Regel Familienangehörige oder Verwandte, bezahlen. Die Pflegekasse und Pflegestützpunkte beraten pflegende Angehörige in allen Fragen zum Thema Pflege und Urlaub von der Pflege.

Voraussetzungen beachten

Ob während des Urlaubs Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, müssen die Betroffenen selbst abwägen. Beachten sollte man jedoch, dass mit einer vorrübergehenden Pflege in einem Heim, der sogenannten Kurzzeitpflege, schnell das Budget von 1.550 Euro ausgeschöpft sein kann. Vor allem wenn die Pflegestufe höher ist.

Damit die Pflegekasse eine Ersatzpflege finanziert, ist folgendes zu beachten: Die Pflegeperson muss den Angehörigen bereits mindestens sechs Monate gepflegt haben. Außerdem muss der Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten. 

Mehr Hilfe geplant
Die Bundesregierung möchte Familien, die Angehörige pflegen, noch besser unterstützen. Dafür hat sie ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass ab Januar 2015 in Kraft treten soll. Danach wird der Geldbetrag für eine Ersatzpflege um vier Prozent erhöht (von 1.550 Euro auf 1.612 Euro). Die Ersatzpflege ist dann bis zu sechs Wochen möglich. Weiterhin können Kurzzeit-und Verhinderungspflege über ein gemeinsames Budget flexibler genutzt werden.