Tödliche Gefahr illegaler Überfahrten stoppen

Fluchtursachen bekämpfen Tödliche Gefahr illegaler Überfahrten stoppen

Die Bundesregierung bedauert das erneute Bootsunglück im Mittelmeer, bei der 43 Menschen ums Leben gekommen sind. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten zu verbessern und so Fluchtursachen zu beseitigen.

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Schlauchboot voller Migranten, das aufgrund der Masse fast im Mittelmeer zu ertrinken droht.

Immer wieder riskieren Flüchtlinge bei einer illegalen Überfahrt im Mittelmeer ihr Leben.

Foto: picture alliance / dpa

Es sei die Überzeugung der Bundesregierung, dass das Sterben auf dem Mittelmeer ein Ende haben müsse, so Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz zu dem erneuten Bootsunglück. Und es müsse alles versucht werden, was möglich sei, "um die Menschen davon abzuhalten, sich der tödlichen Gefahr einer illegalen Überfahrt auf dem Mittelmeer auszusetzen".

Der Schutz der EU-Außengrenzen und die Bekämpfung von Fluchtursachen gehört zu den wichtigsten Prioritäten der Bundesregierung in der Migrationspolitik. „Für eine bessere Gestaltung und Steuerung von Migration ist es grundsätzlich notwendig, mit Nachbarländern den Dialog zu führen und die migrationspolitische Zusammenarbeit zu verstärken“, so Seibert in der Bundespressekonferenz.

EU-Aktionsplan schnell umsetzen

Der beim Gipfel von Valletta im November 2015 beschlossene Aktionsplan schafft hier eine Grundlage für die verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten.

"Deswegen unterstützt die Bundesregierung europäische Vorhaben, migrationspolitische Kooperationsvereinbarungen mit Ländern wie auch Ägypten zu treffen", so der Regierungssprecher. "Die erfolgreiche EU-Türkei-Vereinbarung kann ein Modell dafür sein, wobei auch klar ist, dass die Länder individuell sind und ein solches Verfahren deshalb nie eins zu eins auf jedes andere Land angewandt werden kann."

In Valetta wurden konkrete Maßnahmen vereinbart, so zum Beispiel zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort, damit die Menschen gar nicht erst die lebensgefährlichen, von kriminellen Schleppern betriebenen Überfahrten nach Europa unternehmen. Mit dem Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika hat die EU 1,8 Milliarden Euro für die Umsetzung des Aktionsplans bereitgestellt.

EU-Partnerschaften mit Ländern in Afrika

Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat am 28. Juni beschlossen, EU-Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitstaaten in Afrika abzuschließen. Hier geht es zunächst um die fünf afrikanischen Staaten: Äthiopien, Mai, Niger, Nigeria und Senegal. Die ersten dieser Migrationspartnerschaften sollen bis Jahresende vereinbart sein.

Die Bundesregierung engagiert sich auch verstärkt auf internationaler Ebene bei der Bekämpfung von Fluchtursachen. Bei der Londoner Geberkonferenz vom 4. Februar hat die internationale Gemeinschaft insgesamt rund zwölf Milliarden US-Dollar für Flüchtlinge in Syrien und seinen Nachbarländern bereitgestellt, mit dem Ziel, Zukunfts- und Bleibeperspektiven zu schaffen.

Deutschland war mit einer Zusage von 2,3 Milliarden Euro der größte Geber und hat seinen Anteil bereits vollständig umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Meilenstein waren die beiden New Yorker Gipfel zu Flucht und Migration zu Beginn dieser Woche . So wurde auf dem US-Flüchtlingsgipfel am 20. September eine Erhöhung der humanitären Hilfe (auch durch eine Verbreiterung der Geberländer) und der weltweiten Resettlement-Plätze sowie ein verbesserter Zugang zu Bildung und Beschäftigung für Flüchtlinge beschlossen.