Mehr Tierschutz durch gezielte Kontrollen

Gesetzesänderung für den Tierschutz Mehr Tierschutz durch gezielte Kontrollen

Künftig können Behörden routinemäßig Kontrollen von Tierkadavern in Entsorgungsbetrieben durchführen. Dadurch können Tierschutz-Verstöße noch besser aufgedeckt und geahndet werden. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz beschlossen.

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Foto zeigt ein Schwein in Nahaufnahme.

Der Gesetzentwurf soll Tierschutzverstöße gezielt aufdecken. 

Foto: Oliver Pracht

Zur Durchsetzung von mehr Tierschutz bei der Haltung von Rindern und Schweinen soll es künftig möglich sein, nicht nur die Haltungsbetriebe selbst zu kontrollieren, sondern auch die Entsorgungsbetriebe für Tierkadaver – die sogenannten Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe).

Eine Studie hat ergeben, dass in den VTN-Betrieben mitunter Kadaver angeliefert werden, bei denen zu erkennen ist, dass die Tiere in dem Betrieb, in dem sie gehalten wurden, unnötige Schmerzen oder Qualen erleiden mussten. Darauf deuten zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen hin. Zusätzliche Kontrollen auch der VTN-Betriebe können also Anhaltspunkte dafür liefern, in welchen Haltungsbetrieben Verstöße gegen den Tierschutz stattfinden. Diese Haltungsbetriebe sind anschließend besonders intensiv zu kontrollieren.

Die VTN-Betriebe werden verpflichtet, die Kontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei den Kontrollen zu unterstützen. Für die ihnen dadurch entstehenden Kosten erhalten sie einen Aufwendungsersatz.

Kennzeichnungspflicht für Haltungsbetriebe

Um die neuen Regelungen erfolgreich umsetzen zu können, muss bei allen Tierkadavern nachvollziehbar sein, in welchem Betrieb sie zuletzt gehalten wurden. Bei Rinderkadavern ist das bereits der Fall. Bei Schweinekadavern gab es bislang keine Vorgabe für eine flächendeckende Kennzeichnung. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig alle Haltungsbetriebe, die Tierkadaver bei VTN-Betrieben abliefern, dazu verpflichtet sind, diese entsprechend zu kennzeichnen.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Dabei wird geprüft, ob das Ziel des Gesetzes – durch die Hinweise aus den VTN-Betrieben zielgerichtetere Kontrollen in Haltungsbetrieben durchzuführen und Tierschutzverstöße aufzudecken und zu ahnden - erreicht worden ist. Als Indikator dient die Erhöhung der Zahl aufgedeckter Verstöße im Verhältnis zu den Kontrollen. Datengrundlage werden Daten der Kontrollbehörden der Länder sein.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Entschließung des Bundesrates vom 12. April 2019 nachgekommen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, „baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Ziel der Einführung einer routinemäßigen Überprüfung von Tierkadavern in Entsorgungsbetrieben auf Tierschutzverstöße in Verbindung mit der Sicherstellung ihrer Rückverfolgbarkeit zu den letzten Haltungsbetrieben vorzulegen“.