Im Kabinett beschlossen
Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen können über die Bundesstiftung Mutter und Kind Unterstützung erhalten. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, dass die finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung gestärkt werden soll.
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Die Bundesregierung will den Schutz des ungeborenen Lebens stärken.
Foto: Shutterstock/Liudmila Fadzeyeva
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die finanzielle Grundlage der Bundesstiftung Mutter und Kind gestärkt wird. Bisher ist die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage für die Stiftung seit 1993 unverändert geblieben. Sie liegt bei jährlich mindestens rund 92 Millionen Euro.
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Die Stiftung hilft jährlich weit über 100.000 werdende Mütter in Notlagen.
Finanzielle Grundlage der Stiftung wird gestärkt
Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Bundeseinlage der Stiftung in zwei Schritten zu erhöhen: auf jährlich 101 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 und auf 105 Millionen Euro ab dem Jahr 2032. Dadurch können die Hilfen der Stiftung besser an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und ihre Entlastungswirkung verbessert werden.
Leistungen der Stiftung
Die Bundesstiftung gewährt finanzielle Hilfen insbesondere für Schwangerschaftsbekleidung, aber auch für die Erstausstattung des Kindes, für die Weiterführung des Haushaltes und der Wohnung, für die Einrichtung sowie für die Betreuung des Kindes.
Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage der Frau. Die vor der Entbindung beantragten Hilfen können in Einzelfällen für bis zu drei Jahre nach der Geburt gezahlt werden, zum Beispiel um der Mutter den Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen.
Anträge auf Stiftungsmittel stellen: Die Anträge auf Stiftungsmittel können in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort gestellt werden. Weitere Informationen dazu bietet die Internetseite der Bundesstiftung. Über die Postleitzahlensuche kann dort die am nächsten gelegene Schwangerschaftsberatungsstelle, wo ein Antrag gestellt werden kann, gefunden werden.