Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung will das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich verankern. So soll sichergestellt werden, dass Betroffene terroristischer Straftaten im Inland dauerhaft verlässliche Unterstützung und einen zentralen Ansprechpartner erhalten.
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Roland Weber ist seit Anfang 2025 Opferbeauftragter der Bundesregierung.
Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch
Die Bundesregierung will das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat sie auf den Weg gebracht. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung getragen werden. Dauerhaft soll gewährleistet werden, dass Betroffene terroristische Straftaten im Inland die notwendige Unterstützung erhalten.
Terror richtet sich gegen gesamte Gesellschaft
Der Staat muss Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bestmöglich unterstützen. Der Bundesopferbeauftragte nimmt dabei eine wichtige Aufgabe wahr. Er ist zentrale Ansprechperson und steht den Betroffenen zur Seite.
„Terroristische Gewalt fügt Menschen schweres Leid zu“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. „Terror richtet sich zugleich gegen uns alle, gegen unsere freiheitliche Gesellschaft.“
Erfahrungen berücksichtigen
Das Amt wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts eingerichtet. Der nun vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit und legt die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten sowie den Kreis der Betroffenen fest.
Zentraler Ansprechpartner für Betroffene
Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland. Er vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe.
Zudem unterstützt der Bundesopferbeauftragte im Umgang mit Behörden bei der Klärung anschlagsbezogener Anliegen. Als „politische Stimme“ der Betroffenen und setzt er sich in Politik und Öffentlichkeit für die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen ein.
Weitere Informationen zum amtierenden Bundesopferbeauftragten gibt es beim Bundesjustizministerium.