Die Schwächsten zu schützen, ist das erste Ziel

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Spahn zur Impfverordnung Die Schwächsten zu schützen, ist das erste Ziel

Hochbetagte Menschen sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können sich als Erste gegen das Coronavirus impfen lassen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Planungen für die Corona-Schutzimpfung erläutert.

1 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Menschen in Deutschland eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden kann. "Wir können zu Beginn der Impfung nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig dieses Angebot machen. Dafür gibt es erst einmal nicht genug Impfstoff. Deshalb müssen wir priorisieren", betonte Spahn am 18. Dezember. 

Zu allerst werde in den Pflegeeinrichtungen geimpft. "Jeder zweite Todesfall ist ein über 80-Jähriger, eine über 80-Jährige", so Spahn. Die Schwächsten zu schützen, sei daher das erste Ziel der Impfkampagne, betonte Spahn.Danach könne das Angebot Zug um Zug erweitert werden. 

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Video Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellt Impfverordnung vor

Die Verordnung sieht drei Gruppen vor, deren Angehörige sich mit Priorität impfen lassen können. Zur Gruppe mit "höchster Priorität", die den Impfstoff zuerst erhalten kann, zählen alle über 80-Jährigen. Außerdem gehören unter anderem dazu: Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst. 

Zur zweiten Gruppe mit "hoher Priorität" zählen unter anderem Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke und Transplantationspatienten. In diese Gruppe gehören auch Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem Risiko ausgesetzt sind. Zudem zählen Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dazu. 

Die dritte Gruppe umfasst unter anderem über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

Lesen Sie hier die Coronavirus-Impfverordnung im Wortlaut.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie in unserem Frage-und-Antwort-Text .