Fragen und Antworten zum Strategiepapier
Entwicklungen fördern, Rahmenbedingungen für Produktionen und Beschaffungen optimieren. Das sieht die Bundesregierung unter anderem für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vor – am Standort Deutschland wie auch in der EU. Deshalb hat das Kabinett ein Strategiepapier zur Stärkung der Branche beschlossen. Ein Überblick.
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Ergriffen werden Maßnahmen in fünf Bereichen:
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken,
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen,
3. das Beschaffungswesen optimieren,
4. Exporte politisch zu flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren sowie
5. den Schutz von Sicherheitsinteressen sicherstellen.
Des Weiteren wird das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld mit seinen Hauptherausforderungen dargestellt. Daraus werden die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Industrie abgeleitet sowie nationale sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien festgelegt.
Zudem werden die Lage und die Besonderheiten des Sektors thematisiert sowie bestehende und geplante Dialogformate mit Industrie, Verbänden, Gewerkschaften und weiteren Stakeholdern dargestellt.
Das Strategiepapier dient als Leitbild für die Politik der Bundesregierung im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Es ersetzt das Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2015 sowie das Strategiepapier zur Stärkung der zivilen Sicherheitsindustrie aus dem Jahr 2016.
Die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen Deutschlands, der EU sowie der Nato sind in den zurückliegenden Jahren größer geworden.
Im Kampf gegen nationalen und transnationalen Terrorismus und Extremismus müssen die Analysefähigkeiten der Sicherheitsbehörden gestärkt werden; sie benötigen angemessene und praxistaugliche Befugnisse, um Bedrohungen frühzeitig aufklären zu können. Auch die Bekämpfung politisch motivierter Hasskriminalität muss intensiviert werden.
Als Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird die Gesamtheit aller Unternehmen angesehen, die Produkte, Technologien und technische Dienstleistungen zum Zwecke der zivilen Sicherheit und der militärischen Nutzung entwickeln oder produzieren.
Eine elementare Aufgabe des Staates ist es, die Sicherung des inneren und äußeren Friedens sowie die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zentrale Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist eine bestmögliche Ausrüstung der zivilen Sicherheitsorgane sowie der Bundeswehr und ihrer Verbündeten.
Die Versorgung mit Ausrüstung sowie die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Auch die rechtlichen Befugnisse und technischen Instrumente der Sicherheitsbehörden sind an die neuen Gefährdungslagen anzugleichen.
Die hierfür notwendigen Schlüsseltechnologien sollen von dauerhaft vertrauenswürdigen Herstellern bezogen werden, ohne dabei von Drittstaaten außerhalb der EU abhängig zu sein. Dies erfordert eine innovative, leistungs- und wettbewerbsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland und der EU mit entsprechend hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Verfügbarkeit der identifizierten sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien ist aus wesentlichem nationalen Sicherheitsinteresse zu gewährleisten - abhängig von der Einordnung der Technologie gegebenenfalls auch im Rahmen von europäischen oder transatlantischen Kooperationen und diesbezüglichen bi- und multilateralen Vereinbarungen.
Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist damit eine Branche von nationalem und europäischem Interesse. Sie kommt sowohl unter sicherheits- und verteidigungspolitischen als auch unter technologie- und industriepolitischen Aspekten eine strategische Bedeutung zu.
Ihre Unternehmen spielen insbesondere bei der Ausstattung der zivilen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Bundeswehr eine zentrale Rolle. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa.