Republik Moldau und Georgien sind sichere Herkunftsstaaten

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Migrationspolitik der Bundesregierung Republik Moldau und Georgien sind sichere Herkunftsstaaten

Die Republik Moldau und Georgien sind als sichere Herkunftsstaaten eingestuft worden. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Das entsprechende Gesetz ist am 23. Dezember 2023 in Kraft getreten.  

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Blick auf Chişinău, Hauptstadt der Republik Moldau. 

Chişinău, Hauptstadt der Republik Moldau. 

Foto: Getty Images/iStockphoto

Die Republik Moldau und Georgien sind in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen worden. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland wird dadurch als Zielland für Asylanträge, die aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt werden, weniger attraktiv. Bund, Länder und Kommunen werden entlastet. Für die wirklich schutzbedürftigen Asylsuchenden stehen mehr Kapazitäten zur Verfügung.

Individualanspruch auf Einzelprüfung bleibt unberührt

Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellerinnen und -steller aus Georgien und der Republik Moldau bleibt dadurch unberührt. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekräftigte, dass die Bundesregierung ihrer humanitären Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht wird, die vor Verfolgung, Krieg und Terror flüchten. „Das gilt ganz besonders für die weit mehr als eine Million Menschen, die vor Putins barbarischem Krieg aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind. Das ist und bleibt ein großer Kraftakt. Zugleich haben auch die Zahlen von Schutzsuchenden aus anderen Staaten wieder zugenommen. Das erfordert sehr klare Maßnahmen, um die Migration insgesamt zu steuern und irreguläre Migration deutlich zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, die hier kein Bleiberecht haben und unseren Schutz nicht benötigen“, so die Bundesinnenministerin.

Weiterer Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration

Die Einstufung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten sei ein weiterer Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration. „Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern. Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren.“, so die Bundesinnenministerin.