Migrationspolitik der Bundesregierung
Die Republik Moldau und Georgien sind als sichere Herkunftsstaaten eingestuft worden. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Das entsprechende Gesetz ist am 23. Dezember 2023 in Kraft getreten.
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Die Republik Moldau und Georgien sind in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen worden. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland wird dadurch als Zielland für Asylanträge, die aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt werden, weniger attraktiv. Bund, Länder und Kommunen werden entlastet. Für die wirklich schutzbedürftigen Asylsuchenden stehen mehr Kapazitäten zur Verfügung.
Individualanspruch auf Einzelprüfung bleibt unberührt
Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellerinnen und -steller aus Georgien und der Republik Moldau bleibt dadurch unberührt. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekräftigte, dass die Bundesregierung ihrer humanitären Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht wird, die vor Verfolgung, Krieg und Terror flüchten. „Das gilt ganz besonders für die weit mehr als eine Million Menschen, die vor Putins barbarischem Krieg aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind. Das ist und bleibt ein großer Kraftakt. Zugleich haben auch die Zahlen von Schutzsuchenden aus anderen Staaten wieder zugenommen. Das erfordert sehr klare Maßnahmen, um die Migration insgesamt zu steuern und irreguläre Migration deutlich zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, die hier kein Bleiberecht haben und unseren Schutz nicht benötigen“, so die Bundesinnenministerin.
Weiterer Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration
Die Einstufung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten sei ein weiterer Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration. „Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern. Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren.“, so die Bundesinnenministerin.
Die Asylanträge sollen schneller bearbeitet werden. Denn grundsätzlich gilt die Annahme, dass es in diesen Ländern keine Gefahr oder politische Verfolgung gibt. Nach der Ablehnung des Antrags soll es zudem schneller gehen mit der Abschiebung. Deutschland soll dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv werden.
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal sowie Serbien.
Asylbewerber aus Moldau und Georgien werden nur selten als Asylbewerber anerkannt. Die Schutzquote lag 2022 bei unter 0,1 Prozent. Durch die zahlreichen Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit der Durchführung der Verfahren sowie der Versorgung der Asylsuchenden, die sich in Deutschland aufhalten, erheblich belastet. Das geht zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Nach Artikel 16 a Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU kann der Gesetzgeber bestimmte Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.
Georgische Staatsangehörige stellten 8865 Erst- und Folgeanträge im Jahr 2022. Aus der Republik Moldau gab es 5210 Asylanträge im Jahr 2022.
Auch wenn das Herkunftsland als sicher eingestuft wird, hat jeder Schutzsuchende das Recht, in seinem Asylverfahren angehört zu werden. Dort kann er Tatsachen vortragen, die die Annahme begründen, dass er doch politisch verfolgt wird. Gelingt ihm das nicht, ist es allerdings einfacher, den Asylantrag abzulehnen.