Schutz vor lästigen Werbeanrufen

Broschüre neu aufgelegt Schutz vor lästigen Werbeanrufen

Was tun gegen ungebetene Werbeanrufe? Antworten darauf gibt das Faltblatt "Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen". Es informiert darüber, wie man sich gegen Werbeanrufe und am Telefon abgeschlossene Verträge wehrt.

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Flyer "Besser geschützt vor Werbeanrufen" in Auslage.

Überarbeitete Broschüre: "Besser geschützt vor Werbeanrufen" ist jetzt erhältlich.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Lästige Werbeanrufe kennt wohl jeder - obwohl es verboten ist, Privatpersonen zu Werbezwecken anzurufen, wenn sie nicht zuvor eingewilligt haben. Aber für Unternehmen ist es nach wie vor ein lukratives Geschäft, denn häufig kommen Verkaufsabschlüsse zustande.

Allein im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur über 125.000 Beschwerden und Anfragen zu unerlaubten Werbeanrufen, unerwünschten Anrufen sowie zur Unterdrückung und dem Missbrauch von Telefonnummern erhalten.

Praktische Tipps für Verbraucher

Das neu aufgelegte Faltblatt gibt wichtige Tipps, wie man sich vor unerbetenen Werbeanrufen am besten schützt. Und was man dagegen tun kann, wenn man ungewollt am Telefon etwa eine Reise gebucht oder einen neuen Telefonvertrag abgeschlossen hat. Gut zu wissen: Fast alle telefonisch geschlossenen Verträge kann man innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Die Bundesnetzagentur sowie die Verbraucherzentralen sind wichtige Ansprechpartner, wenn Sie weiteren Rat und Unterstützung benötigen.

Das Faltblatt ist als Download direkt verfügbar. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich die Broschüre auch kostenlos nach Hause bestellen.