Schlichten statt richten

Rechtspolitik Schlichten statt richten

Häufig lässt sich Streit außerhalb der Gerichte beilegen. Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren einen wesentlichen Vorteil: Es gibt keinen Verlierer. Ein Gesetz, das diese Form der Schlichtung fördern soll, ist nun in Kraft getreten.

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Mithilfe der Mediation streben die Streitparteien gemeinsam mit einem unabhängigen neutralen Mediator eine einvernehmliche Lösung an. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

Unabhängige Mediatoren - vollstreckbare Vereinbarungen

Mit dem Gesetz trägt die Bundesregierung den neuesten Entwicklungen in der Schlichtungskultur Rechnung. Es stärkt die Eigenständigkeit der Streitparteien und hilft gleichzeitig, die Gerichte zu entlasten. Die Mediation erhält damit als eine wichtige Form der Konfliktbeilegung eine gesetzliche Grundlage.

Das Gesetz beschreibt unter anderem die wesentlichen Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren und sichert deren Neutralität und Unabhängigkeit. Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert.

Vertraulichkeit gewährleisten

Für Mediatorinnen und Mediatoren gewährleistet zudem ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens.

Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, in dem streitende Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dazu ziehen sie einen fachlich ausgebildeten neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis heran.