Zwei Berichte im Kabinett
Wie entwickeln sich die Rentenfinanzen in den nächsten fünfzehn Jahren? Wie sind Seniorinnen und Senioren aktuell abgesichert? Diese Fragen beantworten zwei Berichte, die das Kabinett beschlossen hat.
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Das Kabinett hat zwei Berichte beschlossen: den Rentenversicherungsbericht sowie den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung.
Rentenversicherungsbericht: Beitragssatz bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent
Der jährliche Rentenversicherungsbericht gibt Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den nächsten fünfzehn Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Laut des Berichts wird das Rentenniveau vor Steuern in den kommenden 15 Jahren bei 48 Prozent liegen, denn die Renten werden auch in den kommenden Jahren steigen.
Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis zwischen dem Einkommen nach 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens – und einer daraus folgenden Rente.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bis zum Jahr 2026 stabil bei 18,6 Prozent und steigt bis 2030 auf 20,4 Prozent. Das für diesen Zeitraum geltende gesetzliche Beitragssatzziel von maximal 22 Prozent wird eingehalten. Bis 2038 – dem Ende des Vorausberechnungszeitraums – steigt der Beitragssatz auf 22,3 Prozent.
Die Renten steigen bis 2038 voraussichtlich um insgesamt rund 50 Prozent. Dies entspräche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 3 Prozent pro Jahr.
Die Berechnungen der Rentenfinanzen für die nächsten fünfzehn Jahre gehen von geltendem Recht aus und berücksichtigen vom Kabinett beschlossene Gesetzentwürfe: Sowohl das Rentenpaket II als auch der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 und die rentenpolitischen Inhalte der Wachstumsinitiative wurden miteinbezogen. Der Bericht zeigt auch, wie sich Beitragssatz und Rentenniveau entwickeln könnten, wenn die gesetzlichen Vorhaben nicht in Kraft treten sollten.
Alterssicherungsbericht: gut abgesichert im Alter
Ergänzend zum Rentenbericht hat das Bundeskabinett den Alterssicherungsbericht beschlossen. Dieser stellt die Einkommenssituation der jeweiligen Seniorengeneration dar und berücksichtigt neben der gesetzlichen Rente weitere Einkommensquellen. Er wird einmal in der Legislaturperiode vorgelegt.
Der Bericht zeigt: Die älteren Menschen in Deutschland leben ganz überwiegend in gesicherten finanziellen Verhältnissen. So erzielt mehr als die Hälfte der heutigen Seniorinnen und Senioren zusätzliches Einkommen aus der betrieblichen oder privaten Vorsorge, etwa in Form einer Lebensversicherung. Auch Erwerbseinkommen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Aktuell liegt das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen von älteren Paaren monatlich 3.759 Euro. Bei alleinstehenden Männern sind es 2.213 Euro, bei alleinstehenden Frauen 1.858 Euro.
Weitere Information rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.