So funktioniert die Förderung des Radverkehrs

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Fragen und Antworten zur Verkehrspolitik So funktioniert die Förderung des Radverkehrs

Klimafreundlich, gesund und günstig noch dazu: Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad – und auch die Bundesregierung stärkt den Radverkehr weiter. Wie und womit tut sie das? Und was wurde bisher erreicht? Teil vier unserer Serie zur Verkehrspolitik.

7 Min. Lesedauer

Fahrradstraße in Bremen

Eine Fahrradstraße in Bremen: Fahrradfahren bietet viele Vorteile – für Mensch und Umwelt.

Foto: imago images / Lars Berg

Die Bundesregierung hat ein klares Ziel: mehr, besseren und sicheren Radverkehr. Denn Radfahren ist emissionsfrei und spart Platz. Damit trägt der Radverkehr als klimaschonende Mobilität ganz wesentlich dazu bei, die Klimaschutzziele zu erreichen – auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene. Kernelement ist der Nationale Radverkehrsplan.

Was ist der Nationale Radverkehrsplan?

Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet seit 2002 die Grundlage für die Radverkehrspolitik des Bundes. Das Bundeskabinett hat den neuen Nationale Radverkehrsplan 3.0  im April 2021 beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Strategie der Bundesregierung, wie der Radverkehr in Deutschland bis zum Jahr 2030 gefördert werden soll.

Erstmals waren auch Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich neben den Expertinnen und Experten in die Erarbeitung des NRVP einzubringen. Ihre wichtigsten Anliegen: lückenlose Radverkehrsnetze und das Fahrradpendeln. Der NRVP 3.0 beinhaltet Leitziele, konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen.

Der NRVP 3.0 hat sich bis 2030 folgende Ziele gesetzt:

  • Mehr Radverkehr: Die Anzahl der mit dem Rad zurückgelegten Wege soll von rund 120 im Jahr 2017 auf 180 Wege je Person und Jahr zunehmen – die durchschnittliche Länge der Wege von 3,7 auf 6 Kilometer.
  • Besserer Radverkehr: Der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft mehr Rad fahren wollen, soll von 41 Prozent im Jahr 2019 auf 60 Prozent steigen.
  • Sicherer Radverkehr: Die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer reduziert sich gegenüber 2019 um 40 Prozent – trotz deutlich mehr Radverkehrs.

Wer ist für den Radverkehr zuständig?

In Deutschland ist die Förderung des Radverkehrs eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund schafft als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen und übernimmt mit dem NRVP eine aktive Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber. Außerdem finanziert er den Bau von Radwegen entlang von Bundesstraßen.

In erster Linie sind aber die Länder und Kommunen innerhalb der föderalen Aufgabenteilung für die Radwegeinfrastruktur und die einzelnen Maßnahmen vor Ort zuständig. Deshalb richtet sich der NRVP mit seinen Empfehlungen gerade auch an Länder und Kommunen.

Mehr über die Zuständigkeiten für den Radverkehr erfahren Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr .

Wie fördert die Bundesregierung den Radverkehr?

Neue und bessere Radwege, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und innovative Modellvorhaben – diese stehen im Mittelpunkt der vielfältigen Förderprogramme des Bundes für den Radverkehr. Dazu zählen unter anderem:

  • Finanzhilfen an die Länder und Kommunen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“, um Radverkehr vor Ort weiterzuentwickeln.
  • Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs: überwiegend bauliche Vorhaben, die sich durch Modellhaftigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Zuschüsse für den Ausbau des „Radnetzes Deutschland“ zu einem länderübergreifenden, sicheren, lückenlosen und attraktiven Netz aus national bedeutenden Radfernwegen.
  • Zuschüsse zu nicht-investiven Modellprojekten für neue Ideen und Konzepte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr leisten.
  • Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kfz mit Abbiegesystemen, um die Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen.
  • Finanzhilfen für „Radschnellwege“: Unterstützung der Länder und Gemeinden durch den Aufbau eines nachhaltigen, für den schnellen Radverkehr ausgelegten Verkehrssystems.

Außerdem wurde die Straßenverkehrs-Ordnung im Mai 2020 angepasst, um den Straßenverkehr insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer sicherer zu machen. Denn zur Förderung des Radverkehrs gehören auch Neuerungen in den Regelwerken und die Gestaltung des Rechtsrahmens.

Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes für den Radverkehr erhalten Sie beim Mobilitätsforum Bund . Dies ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes zur Förderung des Radverkehrs unter dem Dach des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Was besagen die aktuellen Förderzahlen?

Die aktuellen Mittel für Förderung und Finanzierung des Radverkehrs beziffert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wie folgt:

Haushaltsmittel 2023
Förder- und Finanzhilfeprogramme:
Finanzhilfen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“
277.662.000
Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs
55.500.000
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“
18.000.000
Zuschüsse für nicht-investive Modellprojekte
13.280.000
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kfz mit Abbiegesystemen
9.250.000
Finanzhilfen für Radschnellwege
47.044.000
Finanzierungsmöglichkeiten Bund:
Radwegebau an Bundesstraßen (*)
120.000.000
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen
1.087.000
Neue Fördermöglichkeiten:
Förderangebot „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“
19.000.000
Gesamt
560.823.000

(*) Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 Prozent vom Bund finanziert.

Das Bundesverkehrsministerium stellt allein für den Radverkehr insgesamt 1,46 Milliarden Euro bis 2023 bereit. Diese Summe setzt sich zusammen aus den bisherigen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von rund 560 Millionen Euro und dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 900 Millionen Euro.

Weiterführende Informationen zur Radverkehrsförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie außerdem auf dessen Themenseite „Radverkehr“ .

Warum wird der Radverkehr gefördert?

Die Bundesregierung misst der Förderung des Radverkehrs einen hohen Stellenwert bei. Und das nicht ohne Grund: Der Radverkehr stellt einen wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Darüber hinaus bietet er viele Vorteile – für Mensch, Umwelt und Wirtschaft.

Radverkehr ist aktiver Klima- und Umweltschutz:

  • Radfahren ist emissionsfrei. Auch wenn ein Pedelec statt eines Pkw genutzt wird, sind die Emissionen der Akku-Herstellung nach ungefähr 165 Kilometern beglichen.
  • Die mit dem NRVP 3.0 angestrebte Erhöhung der Wegezahl und -länge per Rad kann zu einer Einsparung von drei bis vier Millionen Tonnen CO2 pro Jahr gegenüber 2017 führen.
  • In Städten können 14 Prozent der Treibhausgase und Luftschadstoffe reduziert werden, wenn der Radverkehrsanteil um zehn Prozentpunkte zu Lasten des Pkw erhöht wird.
  • Dies führt zugleich zu einer sinkenden Lärmbelastung und Verringerung zahlreicher physischer und psychischer Folgeerkrankungen.

Das Pedelec unterstützt während des Tretens mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Gemäß Paragraph 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist es dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt.

Radverkehrsförderung ist Wirtschaftsförderung:

  • In Deutschland wurden laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in 2022 4,6 Millionen Fahrräder verkauft, davon 2,2 Millionen Pedelecs. Damit hat sich der Umsatz der Branche in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht: von rund 2 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 7,36 Milliarden Euro 2022.
  • In der deutschen Fahrradwirtschaft arbeiteten 2019 rund 281.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige. Davon waren 66.000 Personen in den drei Kernbereichen Herstellung, Handel und Dienstleistungen tätig. Der Anteil des Fahrradtourismus lag bei etwa 204.000 Beschäftigten.
  • Der Radtourismus war im Jahr 2019 mit 5,4 Millionen Radreisenden mit mindestens einer Radreise über drei Tage und 34,3 Millionen Tagesausflüglern ein wichtiger Faktor für die deutsche Fahrradwirtschaft. Mehr als 200.000 Beschäftigte konnten in jenem Jahr der Fahrradtourismus-Branche zugerechnet werden.

Radverkehr sorgt für mehr städtische Lebensqualität

  • Die Lebensqualität in Städten und Gemeinden bemisst sich neben vielen anderen Faktoren an den Grünflächen und der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums.
  • Fahrradfreundliche Städte gelten als besonders lebenswerte Städte. Mit geeigneten Maßnahmen und Investitionen in den Radverkehr können Städte und Gemeinden ihre Attraktivität und Aufenthaltsqualität deutlich verbessern.
  • Separat geführte Radwege in der Stadt beanspruchen bis zu 67 Prozent weniger Fläche im Vergleich zu Kfz-Fahrstreifen mit entsprechender Kapazität. Radabstellanlagen benötigen sogar nur zehn Prozent der Fläche eines Pkw-Stellplatzes.

Laut BMDV fehlen bundesweit alleine an Bahnhöfen bis zu 1,5 Millionen Fahrradabstellplätze. Das Förderangebot „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ setzt hier an und unterstützt Länder und Kommunen dabei, diese Lücke zu schließen.

Radfahren ist gesund, günstig und schnell:

  • Regelmäßiges Radfahren verlängert die gesunde Lebenserwartung signifikant. Bereits eine halbe Stunde täglich auf dem Fahrrad senkt beispielsweise das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen um mehr als 50 Prozent.
  • Mit dem Fahrrad zu fahren, ist bis zu 70 Prozent kostengünstiger als ein Auto zu nutzen. Damit trägt die Förderung des Radverkehrs auch zu einer sozial gerechteren Mobilität bei.
  • Auf Strecken bis zu vier Kilometern ist das Fahrrad in städtischen Räumen häufig das schnellste Verkehrsmittel. Für ein Pedelec gilt dieser Geschwindigkeitsvorteil sogar auf den ersten neun Kilometern.

Hier finden Sie weitere Teile unserer Serie zur Verkehrspolitik:

So funktioniert die Planung der Verkehrsinfrastruktur
So funktioniert der Ausbau der Ladeinfrastruktur
So funktioniert der Schienenverkehr
So funktioniert der öffentliche Personennahverkehr