Positionen zur EEG-Novelle ausgetauscht

Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt

Das heutige Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt zur EEG-Novelle knüpft an die Gespräche von Mitte Mai an.

Foto: Bundesregierung/Plambeck

Bundeskanzlerin Angela Merkel traf sich im Bundeskanzleramt mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zu einer Sonderkonferenz zur EEG-Novelle. Nach dem Beratungsgespräch sagte die Bundeskanzlerin in einer Pressekonferenz: "Wir haben es, glaube ich, sehr gut geschafft, die Stellgrößen zu benennen und auch über sie zu diskutieren, an denen wir arbeiten müssen, um alle Komponenten richtig zu erfüllen."

Von allen Teilnehmern wurde bekräftigt, die erneuerbaren Energien als tragende Säule der Energiewende weiter auszubauen. Der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch beträgt zurzeit rund 32 Prozent. Bis 2050 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. Das EEG 2016 wird das zentrale Instrument um diesen Ausbau zu erreichen. "Unser Ziel mit dieser Novelle ist es, die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien zu verbessern", betonte die Bundeskanzlerin.

"Wir haben einen Korridor festgelegt: Für das Jahr 2025 wollen wir einen Anteil der erneuerbare Energien an der Stromerzeugung von 40 Prozent bis 45 Prozent haben", sagte Merkel. Innerhalb dieses Korridors seien jetzt die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um per Ausschreibung die einzelnen Sektoren, in denen man erneuerbare Energien erzeugen kann, auch vernünftig zu benennen und zu quantifizieren. Eine Entscheidungssitzung wurde auf den 31. Mai terminiert.

Was ist neu am EEG 2016?

Auch in Zukunft geht es darum, eine hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die verschiedenen Akteure gleiche Chancen erhalten.

Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien ist längst keine neue Technologie mehr. Das EEG 2016 behandelt deshalb die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologie. Das schafft die Basis um die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken.

Mit der EEG-Novelle werden die Erneuerbaren noch stärker in den Markt integriert und planvoll ausgebaut. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Damit entscheidet in Zukunft nicht mehr die Politik über den Preis. Sie entscheidet über die Zubaumenge. Die Vergütung, die für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erforderlich ist, wird über wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt.

Drei Leitgedanken der Reform des EEG 2016

  1. Der Ausbaukorridor, der vereinbart werden soll, wird eingehalten. Das heißt, dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
  2. Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die Ausschreibung unterstützt werden. Eingeführt werden Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen ein. Künftig werden damit rund 80 Prozent der Strommenge aus Neuanlagen ausgeschrieben.
  3. Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Das bedeutet, dass auch die vielen kleinen Akteure - Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche - weiterhin Teil der Energiewende sind und in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen können.

Ausbau der Erneuerbaren mit dem Netzausbau verbinden

Neben der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen wird mit dem EEG 2016 das Ziel verfolgt, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu verzahnen. Dazu erklärte Ministerpräsident Haseloff: "Für uns steht der Netzausbau auch politisch ganz weit vorn. Wenn wir diesen teuren Strom, den wir grundlastmäßig brauchen, erzeugen, dann muss es auch gelingen, ihn an den Verbraucher zu bringen. Daran mangelt es derzeit."

Breite Beteiligung an der Reform

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit der Länder- und Verbändeanhörung zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes begonnen. In den verschiedenen Gesprächen wird es darum gehen, eine gleiche Sichtweise auf die Probleme zu bekommen. Die Diskussion läuft in einem geordneten Verfahren. Auch die Bundestagsfraktionen werden gehört. Ziel ist es, den ganzen Gesetzgebungsprozess bis zum Herbst abzuschließen.