Organspende: Verstöße werden aufgedeckt

Transplantationsbericht Organspende: Verstöße werden aufgedeckt

Die Kontrolle bei der Vergabe von Spenderorganen wirkt. Die Reformen in den Transplantationszentren erschweren Manipulationsmöglichkeiten. Doch trotz aller Fortschritte: Die Spenderbereitschaft bleibt niedrig. Das zeigt der Dritte Bericht der Bundesregierung zum Transplantationsgeschehen.

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Mutter und Kind vor einem Plakat mit Organspendeausweis

Die Zahl der Menschen mit Organspende-Ausweis ist im Vergleich zu 2012 deutlich gestiegen.

Foto: BZgA

Gut 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Damit bleibt die Zahl der Wartenden seit Jahren etwa gleich hoch. Anders die Zahl der Spender: Gab es vor 2012 jeweils deutlich über 1.000 Organspender, sind es seit dem Jahr 2013 jährlich nur etwa 870.

2012 wurden systematischen Manipulationen bei der Organvergabe an einzelnen deutschen Transplantationszentren bekannt. Das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nahm erheblich Schaden. Die Bundesregierung, das Parlament und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben daraufhin eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Ziel war mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin, um Manipulationen frühzeitig zu erkennen und möglichst zu verhindern.

Reformen wirken, aber Spenderbereitschaft stagniert

Der Bundestag hatte 2013 beschlossen, sich jährlich von der Bundesregierung über den Reformprozess, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin berichten zu lassen. Mit dem vorliegenden Dritten Bericht endet die Berichtspflicht. Fazit: Die Reformmaßnahmen wirken, doch die Spenderbereitschaft bleibt seit Jahren gleichbleibend niedrig.

Der Grund dürfte nicht allein auf die Verstöße einzelner Transplantationszentren bei der Organverteilung zurückzuführen sein. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die strukturellen Herausforderungen, vor denen die Entnahmekrankenhäuser stehen. Denn dort müssen potentielle Spender erkannt und notwendige Schritte eingeleitet werden, um eine Entnahme zu ermöglichen. Wichtig ist daher, die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern ausreichend zu unterstützen.

Wirksame Kontrollen

Seit August 2012 ist eine flächendeckende Überprüfung der Transplantationszentren möglich. Dafür sorgen zwei Kommissionen – die Überwachungs- und die Prüfungskommission. Ihre Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass bei der Organentnahme und- verteilung die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Kommissionen dürfen Transplantationszentren, Entnahmekrankenhäuser sowie die Koordinierungs- und Vermittlungsstelle prüfen – unabhängig davon, ob Verdachtsmomente für Unregelmäßigkeiten vorliegen oder nicht.

In einigen Fällen mussten die Kommissionen im Berichtszeitraum feststellen: Hier wurde möglicherweise nicht gesetzeskonform gearbeitet. In diesen Fällen wurden die Erkenntnisse an die jeweils zuständige Landesbehörde und Staatsanwaltschaft geleitet. Die Verdachtsfälle bezogen sich vor allem auf Lungentransplantationen. Bei Nierentransplantationen zeigten sich lediglich vereinzelt Dokumentationsfehler, und zwar zu den Daten der Erstdialyse. Bei Herz-, Pankreas- und Lebertransplantationen ergaben die Prüfungen keine Auffälligkeiten.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission kommen zu dem Ergebnis: Die in den Jahren 2012 und 2013 eingeleiteten Reformmaßnahmen, wie die verbindliche Einführung der Transplantationskonferenzen, das Mehraugenprinzip und die flächendeckenden Überprüfungen, wirken. Die Maßnahmen schaffen innerhalb der Transplantationszentren Klarheit in den Abläufen und führen zu mehr Rechtssicherheit.

Transplantationsregister im Aufbau

Im November vergangenen Jahres ist das Gesetz zum Aufbau eines Transplantationsregisters in Kraft getreten. In diesem Register werden erstmals alle relevanten Daten zu Organspenden zusammengeführt: Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten.

Das Register dient der Patientensicherheit. Es bringt mehr Transparenz und erweitert das Wissen um Transplantationen.

Viel Wissen schon vermittelt …

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert seit Jahren über Organ- und Gewebespenden. Die seit 2010 bestehende Aufklärungskampagne "Organpate werden" wurde Anfang 2016 überarbeitet. Der neue Kampagnentitel lautet: "Organspende – Die Entscheidung zählt!" Sie ist seit November bundesweit und zielgruppenspezifisch mit Motiven auf Anzeigen, Plakaten und Online-Bannern geschaltet.

Außerdem gibt es bei der BZgA aktuell 20 unterschiedliche Broschüren und Flyer zur Organ- und Gewebespende. Informationen stehen auch auf den Internetportalen www.organspende.de und www.organpaten.de zur Verfügung.

… noch mehr Informationen gewünscht

Eine Repräsentativbefragung der BZgA aus dem vergangenen Jahr ergab: 81 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. 69 Prozent gaben an, grundsätzlich zu einer Organ- oder Gewebespende bereit zu sein. Damit ist die Akzeptanz der Organspende seit 2012 konstant hoch.

Die Zahl der Menschen mit Organspende-Ausweis ist im Vergleich zu 2012 deutlich gestiegen. Während vor fünf Jahren 22 Prozent der Befragten einen Ausweis ausgefüllt hatten, waren es 2016 bereits 32 Prozent.

Die Repräsentativbefragung belegt aber auch, dass sich viele Menschen noch mehr Informationen wünschen. Wenn es um Fragen rund um Organ- und Gewebespende geht, zeigt sich: Zwei Drittel der Befragten sind nicht ausreichend informiert. Daher wird die BZgA ihre Aufklärungs- und Informationsarbeit weiterführen. Das Bundesgesundheitsministerium förderte diese Aufgabe im Jahr 2015 mit 6,5 Millionen Euro und im Jahr 2016 mit sechs Millionen Euro.