Neuregelungen zum April/Mai 2017

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Was ist neu? Neuregelungen zum April/Mai 2017

Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig mehr Auswahl bei Hilfsmitteln. Wer Drohnen verwendet, muss sich an klare Regeln halten. Bei Spielzeugen gelten strengere Grenzwerte bei der Verwendung von chemischen Schadstoffen. Diese und andere Neuregelungen gelten seit April oder treten im Mai in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Eine dunkelhaarige Frau mit Hörgerät. Hörgeräte

Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten einzuräumen.

Foto: picture alliance / Frank May

Arbeit

Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer
Ab 1. Mai gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 Euro. Für Fachkräfte steigt der Mindestlohn auf 13,10 Euro in den alten und auf 11,85 Euro in den neuen Bundesländern.

Weitere Informationen:
Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Gesundheit

Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln
Ob Hörgerät, Gehhilfen oder Windeln: Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bei Hilfsmittel zwischen mehreren Artikeln wählen. Das Verzeichnis wird aktualisiert. Dabei spielt die Qualität der Produkte künftig eine größere Rolle. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist seit 11. April in Kraft.

Weitere Informationen:
Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln

Luftraumsicherheit

Strengere Regeln für Drohnen
Je mehr Drohnen im Luftraum unterwegs sind, desto höher sind auch die Risiken von Unfällen oder Kollisionen. Klare Regeln verbessern nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Schutz der Privatsphäre. Die Neuregelung ist seit 7. April in Kraft.

Weitere Informationen:
Strengere Regeln für Drohnen

Verbraucherschutz

Bessere Überwachung von Bio-Importen
Mit einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem kann die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden. Das System stärkt die Lebensmittelsicherheit und erschwert möglichen Betrug. Es gilt seit dem 19. April.

Weitere Informationen:
Überwachung von Bio-Produkten

Strengere Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids
Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Die Neuregelung gilt ab dem 20. Mai.

Weitere Informationen:
Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids

Spielzeug: Neue Grenzwerte für chemische Schadstoffe
Spielzeug auf Wasserbasis – etwa Fingerfarben – darf höchstens fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Das Konservierungsmittel kann Allergien auslösen. Beschränkungen gelten auch für das fortpflanzungsschädliche Lösungsmittel Formamid bei Spielzeugen aus Schaumstoff. Die Neuregelungen gelten ab dem 24. Mai.

Weitere Informationen:
Benzisothiazolinongrenzwerte
Formamidgrenzwerte

Justiz

Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen
Die Bundesregierung beseitigt Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzverfahren und stärkt das Vertrauen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den verdienten Arbeitslohn behalten zu können. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung ist am 5. April in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen

Unternehmen stärker sozial verpflichtet
Große Unternehmen müssen künftig umfassender über nichtfinanzielle Aspekte berichten – zum Beispiel wie sie die Rechte ihrer Arbeitnehmer achten, die Umwelt schützen und Korruption bekämpfen. Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie ist am 19. April in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Unternehmen stärker sozial verpflichtet

Betrug bei Sportwetten strafbar
Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulationen und Absprachen bei Sportwettbewerben sind künftig eine Straftat.
Das Gesetz ist am 19. April in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Betrug bei Sportwetten strafbar

Bürokratieabbau

Elektronisch statt Papierform
Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Elektronische Verwaltungsdienste werden ausgebaut. Auch innerhalb der Verwaltung sind elektronische Kommunikationswege und einfachere Verfahrensabläufe möglich. Das Gesetz ist am 5. April in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Elektronisch statt Papierform