Insolvenzrecht
Die Praxis der Insolvenzanfechtung birgt für Wirtschaft und Arbeitnehmer einige Rechtsunsicherheiten. Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese beseitigt. Die Frist, Zahlungen des Insolvenzschuldners anzufechten, wird verkürzt. Das Vertrauen von Arbeitnehmern, verdienten Arbeitslohn behalten zu dürfen, wird gestärkt. Das entsprechende Gesetz ist am 5. April 2017 in Kraft getreten.
- Justiz (BMJ)

Mehr Rechtssicherheit für Wirtschaft und Arbeitnehmer im Insolvenzrecht.
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