Neue Regeln für die Makler-Berufszulassung

Gewerberecht Neue Regeln für die Makler-Berufszulassung

Die Rechte der Verbraucher stärken und ihren Schutz vor finanziellen Schäden erhöhen: Das sind die Ziele eines Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum neu regeln will.

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Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und wird zum 1. August 2018 in Kraft treten. Die Neuregelung orientiert sich dabei an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.

Sachkunde und Versicherungsschutz

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben. Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung sind neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.

  • Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken.
  • Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
  • Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

Aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode: "Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern."