Nationales Reformprogramm 2019

Wirtschaftliche und finanzielle Ziele Nationales Reformprogramm 2019

Das Bundeskabinett hat heute das Nationale Reformprogramm 2019 (NRP) beschlossen. In ihm beschreibt die Bundesregierung die Maßnahmen, mit denen sie die wirtschaftlichen und finanziellen Ziele umsetzen will, die auf europäischer Ebene vereinbart worden sind.

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Wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten erstellt die Bundesregierung das Nationale Reformprogramm. Es bildet die Grundlage, auf der die EU-Kommission im weiteren Verlauf die länderspezifischen Empfehlungen erstellt.

Mit der Strategie Europa 2020 legt die Europäische Union eine Richtung fest für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Jahrzehnt. Damit setzt sie auf intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum als Mittel zur Überwindung struktureller Schwächen der europäischen Wirtschaft, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und zur Stärkung einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Europäischen Kommission .

Im jetzt verabschiedeten Reformprogramm legt die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Semesters dar, mit welchen nationalen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen sie die auf europäischer Ebene im Vorjahr vereinbarten Ziele umsetzt.

Beim Europäischen Semester handelt es sich um einen mit dem Jahresbeginn einsetzenden Sechsmonatszyklus, in dem die Koordinierungsprozesse des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Strategie Europa 2020 aufeinander abgestimmt werden und die Mitgliedstaaten im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsverfahren politische Leitlinien und Empfehlungen erhalten.

Stärkung von Innovationen und Investitionen

Deutschland ergreift Maßnahmen zur Stärkung von Innovationen und Investitionen, insbesondere in Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung: So werden zum Beispiel die öffentlichen Investitionen auf regionaler und kommunaler Ebene erhöht. Darüber hinaus werden Anreize für höhere Erwerbstätigkeit geschaffen, beispielsweise durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast für Gering- und Zweitverdiener.

Sozialabgaben unter 40 Prozent

Die Bundesregierung will die Sozialabgaben bei unter 40 Prozent stabilisieren. Gegenüber dem Vorjahr wurden bei den Europa-2020-Kernzielen fast überall erhebliche Fortschritte gemacht, zum Beispiel bei der Energieeffizienz oder der Erhöhung der Erwerbstätigenquoten, insbesondere von Älteren und Frauen, dennoch sind weitere Anstrengungen notwendig.