Mit Rollstuhl auf Reisen

Urlaub trotz Pflege Mit Rollstuhl auf Reisen

Sommerzeit ist Reisezeit. Raus aus dem Alltag - insbesondere wichtig für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Angebote gibt es mittlerweile zahlreiche. Und nach Absprache übernimmt die Pflegekasse auch einen Teil der Kosten.

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Viele Pflegebedürftige trauen sich das Reisen nicht mehr zu. Dabei gibt es mittlerweile Hotels und Reiseveranstalter, die sich auf die besonderen Erfordernisse für Pflegebedürftige spezialisiert haben. Ob alleine, in einer Gruppe oder mit der Familie: Die Möglichkeiten, wie ein solcher Urlaub aussehen kann, sind vielfältig.

Pflegekassen übernehmen Teil der Reisekosten

Manchem reicht ein barrierefreies Hotel, andere brauchen ein Pflegehotel mit professionellen Fachkräften. Vor dem Urlaub ist es wichtig, genau zu klären, welche Unterstützung man im Urlaub braucht, egal ob man alleine oder mit einem (nicht pflegebedürftigen) Angehörigen verreist.

Für bestimmte Pflegehotels übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten – in der Regel ab Pflegegrad 2. Wichtig ist, vor der Buchung des Urlaubs mit der Pflegekasse abzusprechen, ob das gewünschte Reiseziel die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Kasse erfüllt.

Urlaub von der Pflege

Ein gemeinsamer Urlaub mit pflegebedürftigen Freunden oder Familienmitgliedern kann auch Erholung für diejenigen sein, die pflegen. Voraussetzung ist, dass am Urlaubsort für ausreichend Unterstützung gesorgt ist. Das Pflegegeld wird den pflegenden Angehörigen im Urlaub weitergezahlt. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass zusätzliche Kosten über die Verhinderungspflege erstattet werden.

Die Verhinderungspflege ermöglicht, dass die Kosten für eine Ersatzpflegekraft gezahlt werden, wenn pflegende Angehörige sich eine Auszeit von der Pflege nehmen. Möglich ist das auch in einem gemeinsamen Urlaub, wenn es Entlastung in der Pflege gibt. Auch hier ist wichtig: Vorab mit der Pflegekasse sprechen!

Pflegende Angehörige sind oft psychisch und körperlich stark beansprucht. Eine komplette Auszeit von der Pflege ist dann nicht nur richtig, sondern auch dringend erforderlich. Ein Urlaub ohne Verpflichtung – Auftanken und Abstand gewinnen. Denn dauerhaft kann man für andere nur da sein, wenn man sich selbst nicht vernachlässigt. Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit nicht pflegen kann. Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr.

Wir wollen die Pflege in Deutschland spürbar besser machen – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Erfahren Sie bei "Schritt für Schritt – so machen wir Pflege besser ", welche konkreten Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegepersonal geplant sind.