Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

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Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen wirksamer vor Belästigung von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern schützen: Das ist das Ziel der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten.

2 Min. Lesedauer

Eine Ärztin lauscht einer Patientin.

Die Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll Frauen stärken und schützen. 

Foto: Getty Images/iStock/Ridofranz

Noch immer werden Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen, die Abbrüche vornehmen, von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern belästigt. Betroffene Frauen werden dabei unter anderem gezielt auf den möglichen Schwangerschaftsabbruch angesprochen oder mit verstörenden Abbildungen oder Schriften zur Thematik konfrontiert.

Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht.

Anlässlich des Inkrafttreten des Gesetze sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten.“ Das Gesetz stelle die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. „Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt die Aufklärung, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung und die Voraussetzungen für eine straflose Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.

Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet 

Zum Teil werden Schwangere nicht nur belästigt, sondern auch am Zugang zu Arztpraxen gehindert. Daraus ergibt sich möglicherweise auch ein zeitliches Problem: Nach der bisher geltenden Rechtslage kann ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nur innerhalb der ersten zwölf Wochen seit Empfängnis straffrei vorgenommen werden. Zuvor muss die Beratung erfolgen und danach eine zusätzliche Frist von mindestens drei Tagen eingehalten werden.

Es gilt nun: Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Damit erhalten die Länder einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann.

Bundesstatistik wird erweitert

Um eine bessere Übersicht über die regionale Versorgungslage zu erhalten, wird darüber hinaus die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und Meldestellen erweitert. Bisher wurden die Daten nur auf Bundes- und Länderebene ausgewertet. Künftig wird nun auch eine jährliche Auswertung unterhalb der Landesebene erfolgen – also nach Kreisen und kreisfreien Städten.

Für schwangere Frauen in Konfliktlagen ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not"  unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar.