Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen wirksamer vor Belästigung von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern schützen: Das ist das Ziel der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das im Kabinett beschlossen wurde.

2 Min. Lesedauer

Eine Ärztin lauscht einer Patientin.

Die Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll Frauen stärken und schützen. 

Foto: Getty Images/iStock/Ridofranz

Noch immer werden Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen, die Abbrüche vornehmen, von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern belästigt. Betroffene Frauen werden dabei unter anderem gezielt auf den möglichen Schwangerschaftsabbruch angesprochen oder mit verstörenden Abbildungen oder Schriften zur Thematik konfrontiert.

 „Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar,“ so Bundesfamilienministerin Paus. Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. „Wir stärken damit die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“, so Paus.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt die Aufklärung, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung und die Voraussetzungen für eine straflose Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.

Belästigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

Zum Teil werden Schwangere auch am Zugang zu Arztpraxen gehindert. Daraus ergibt sich möglicherweise auch ein zeitliches Problem: Nach der geltenden Rechtslage kann ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nur innerhalb der ersten zwölf Wochen seit Empfängnis straffrei vorgenommen werden. Zuvor muss die Beratung erfolgen und danach eine zusätzliche Frist von mindestens drei Tagen eingehalten werden.

Künftig soll deshalb gelten: Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Damit erhalten die Länder einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann.

Bundesstatistik wird erweitert

Um eine bessere Übersicht über die regionale Versorgungslage zu erhalten, wird darüber hinaus die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und Meldestellen erweitert. Bisher wurden die Daten nur auf Bundes- und Länderebene ausgewertet. Künftig wird nun auch eine jährliche Auswertung unterhalb der Landesebene erfolgen – also nach Kreisen und kreisfreien Städten.

Für schwangere Frauen in Konfliktlagen ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not"  unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar.