Mehr Schutz für Kulturgüter

Gesetzentwurf im Kabinett Mehr Schutz für Kulturgüter

Das Kulturgutschutzrecht wird neu geregelt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Es verfolgt dabei zwei Ziele: Der illegale Handel vor allem mit Raubgut soll bekämpft, national wertvolles Kulturgut besser vor der Ausfuhr geschützt werden.

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"Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes setzen wir eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die den Entwurf im Kabinett vorlegte.

Illegalen Handel unterbinden

Das neue Gesetz führt die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem einheitlichen Gesetz zusammen.

Das neue Kulturgutschutzgesetz soll zum einen den internationalen illegalen Handel mit Antiken unterbinden. Grütters wies in diesem Zusammenhang auf die Zerstörungen und Plünderungen des kulturellen Erbes der Menschheit in Syrien, Irak und anderen Krisengebieten hin. Der illegale Handel mit solchen Kulturgütern diene zunehmend auch der Finanzierung ausländischer Terrororganisationen, erklärte sie. "Durch klare Regeln zu Ein- und Ausfuhr und bei An- und Verkauf von Kulturgut leistet Deutschland seinen internationalen Beitrag zum Schutz des Weltkulturerbes", sagte Grütters.

National wertvolles Kulturgut schützen

Zum anderen werden auch die geltenden Regelungen zum Schutz national wertvollen Kulturguts angepasst. Als Kulturstaatsministerin stehe sie in der Verantwortung, den wichtigen Teil des nationalen kulturellen Erbes, der für die Identität emblematisch sei, vor Abwanderung ins Ausland zu schützen, betonte Grütters - "so, wie es alle Länder weltweit tun und wie es auch hier das Grundgesetz will und fordert."

Was im Einzelfall als 'national wertvoll' gilt, werden auch weiterhin Sachverständige wie zum Beispiel Museen, der Kunsthandel oder auch Sammler klären.

EU-weite Praxis - nun auch in Deutschland

"Beim Schutz national wertvollen Kulturguts reden wir über gesetzliche Regelungen, die seit 1955 gelten und die allgemein akzeptiert sind", erklärte Grütters. "Vielen ist das in Vergessenheit geraten - wahrscheinlich, weil es seit 60 Jahren fast ausschließlich konfliktfrei funktioniert hat."

Bislang hing Deutschland der europäischen Entwicklung weit hinterher: Seit 23 Jahren ist es gute EU-weite - und damit auch für Deutschland - verpflichtende Praxis, Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Kulturgüter ins außereuropäische Ausland einzuholen. In fast allen anderen EU-Ländern gilt dies längst - auch für den EU-Binnenmarkt. Deutschland führt das als eines der letzten EU-Länder jetzt auch endlich ein, mit großzügigen Detailregelungen für den Kunsthandel.

Umfangreiches Anhörungsverfahren

Den Gesetzentwurf hat ein umfangreiches Anhörungsverfahren begleitet: Im Herbst 2014 führte die Kulturstaatsministerin eine schriftliche, im April 2015 eine mündliche Anhörung von Fachkreisen, Verbänden, Wissenschaft und Kirchen durch. Seit 15. September war der Entwurf online verfügbar. Damit wurde den Ländern und Verbänden erneut die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen.

Zahlreiche Anregungen sind daraus in den Gesetzentwurf eingeflossen oder wurden konkretisiert - wie zum Beispiel die ausdrückliche Zustimmung lebender Künstler zur möglichen Eintragung ihrer Werke als "national wertvoll". Die EU-Alters- und Wertgrenzen für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen wurden für die deutschen Binnenmarktregeln deutlich angehoben, meist sogar verdoppelt.