Menschen, die als Kinder und Jugendliche in DDR-Heimen gelitten haben und auch unter den Folgen leiden, sollen weiter unterstützt werden. Das Kabinett hat heute der Fortführung und Erweiterung des DDR-Heimfonds zugestimmt.
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"Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir übernehmen Verantwortung und wollen die Betroffenen mit den Hilfeleistungen unterstützen",sagte Familienministerin Manuela Schwesig.
Der Fonds "Heimerziehung in der DDR" gewährt Hilfeleistungen an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der DDR gelitten haben. Er ist im Juli 2012 gestartet und mit 40 Millionen Euro ausgestattet worden.
Da die angebotenen Hilfeleistungen von den Betroffenen sehr gut angenommen werden, ist die ursprüngliche Summe bereits jetzt nahezu verbraucht. Der Bund, die ostdeutschen Bundesländer und Berlin hatten sich daher bereits im Februar grundsätzlich auf eine Aufstockung des Fonds verständigt. Dem hat das Kabinett nun zugestimmt.
Der Fonds leistet einen wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens. Ansprüche gegen beteiligte Institutionen und Personen können wegen meist fehlender Beweismöglichkeiten häufig nicht mehr durchgesetzt werden. In der Regel sind die Ansprüche auch verjährt.
Bis zum 30. September 2014 haben die Betroffenen nun Zeit, sich bei der für sie zuständigen Beratungsstelle des Fonds in ihrem Bundesland anzumelden. Dann können sie Leistungen aus dem Fonds bekommen. Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 30. Juni 2017 bleibt genügend Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfsbedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.
"Niemand wird im Regen stehen gelassen. Alle Betroffenen, die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen möchten und die Voraussetzungen dafür erfüllen, werden diese auch erhalten können", versichert Schwesig. Sie warb bei den Betroffenen allerdings dafür, den Termin unbedingt einzuhalten.
Die Erhöhung des Fonds wird in zwei Schritten erfolgen. Für das Jahr 2014 stocken Bund, Berlin und ostdeutsche Länder den Fonds gemeinsam um 25 Millionen Euro auf.
Die endgültigen Aufstockung, die im nächsten Jahr erfolgen soll, wird nach Ablauf der Anmeldefrist der Ansprüche Ende September 2014 festgelegt. Erst dann wird der Bedarf zuverlässig abgeschätzt werden können. Nach bisherigen Schätzungen ist von einer Größenordnung bis zu 200 Millionen Euro auszugehen. Die Hälfte davon trägt der Bund, die andere Hälfte die ostdeutschen Länder zusammen mit dem Land Berlin.
Für Menschen, die unter den Folgewirkungen des Heimaufenthalts leidet, dem eröffnen die Fondsleistungen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle, Leistungen zu lindern. Auch wird damit dokumentiert und anerkannt, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist.