Mehr Frauen in Führungspositionen

Bericht im Kabinett Mehr Frauen in Führungspositionen

Die Frauenquote wirkt. Das zeigt der Bericht für den Deutschen Bundestag, den das Kabinett verabschiedet hat. Es gibt mehr Frauen in Aufsichtsräten, und Unternehmen haben sich zumeist ambitionierte Ziele gesetzt. Seit Anfang 2016 gilt die Frauenquote für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst.

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Es kommt Bewegung in die deutschen Führungsetagen. Das Gesetz zur Frauenquote sieht seit Anfang vergangenen Jahres die schrittweise Einführung einer 30-prozentigen Quote für Großunternehmen und den öffentlichen Dienst vor. Neben der regelmäßigen Information der Öffentlichkeit ist laut Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten ein Bericht an den Deutschen Bundestag vorzulegen. Diesen Bericht hat das Kabinett nun verabschiedet. Hier sind für das Geschäftsjahr 2015 erstmals alle vom Gesetz erfassten Gesellschaftsformen ausgewertet.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten außerdem bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen.

Es bleibt noch viel zu tun

Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist in den Aufsichtsräten eine deutliche Steigerung des Frauenanteils zu verzeichnen: In Unternehmen, die unter die feste Quote von 30 Prozent fallen, ist dieser Anteil im Geschäftsjahr 2015 von 25 auf 27,3 Prozent gestiegen. In den Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, gab es einen Anstieg von 19,5 auf 21,2 Prozent. Die Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, haben sich darüber hinaus ambitioniertere Zielgrößen gesetzt als die übrigen.

In den Vorständen der untersuchten Unternehmen sind Frauen allerdings nach wie vor stark unterrepräsentiert. Nur wenige Unternehmen haben sich bisher das Ziel gesetzt, eine Frau für den Vorstand zu gewinnen. Einige setzten sich die Zielgröße "Null". Diesbezüglich hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im vergangenen Jahr bei der 3. Konferenz "Frauen in Führungspositionen" betont, "dass wir dafür null Verständnis haben. Ich glaube, etwas ambitionierter kann man sein."

Dem Bericht an den Deutschen Bundestag liegen Daten des Geschäftsjahres 2015 zugrunde, für börsennotierte Unternehmen konnten bereits Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2016 herangezogen werden. Untersucht wurden 1.747 börsennotierte und/oder mitbestimmte Unternehmen, die zur Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes verpflichtet sind.

Bund geht mit gutem Beispiel voran

Der Bund kann in einigen privatwirtschaftlichen Unternehmen mitbestimmen und selbst Mitglieder in die Aufsichtsräte entsenden. Auch für ihn gilt seit vergangenem Jahr eine Quote von 30 Prozent für alle neu von ihm zu bestimmenden Mitglieder. Ab 2018 soll diese Quote sogar auf 50 Prozent steigen. Der Bund geht also mit gutem Beispiel voran. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 40,9 Prozent der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder in den Aufsichtsräten der privatwirtschaftlichen Unternehmen weiblich.

In der Bundesverwaltung sind inzwischen mehr Frauen als Männer beschäftigt. Auch beim Anteil von Frauen in Führungspositionen gibt es insgesamt Fortschritte. Allerdings gelangen in fast allen Bereichen nach wie vor nur wenige Frauen in die obersten Führungsebenen. Auffällig ist auch, dass Teilzeitbeschäftigung immer noch ein Hemmnis ist, wenn es um die Übertragung von Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen geht.