Energiesteuersenkung ab Oktober
Die Bundesregierung sorgt für mehr Transparenz beim Tanken und entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe ab Oktober bei den Spritpreisen. Ab Anfang 2027 soll es einen vorübergehenden Spritpreisdeckel geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
In Folge des Iran-Nahost-Konflikts und der Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus ist der Ölpreis auf dem Weltmarkt um etwa 30 Prozent gestiegen.
Foto: Getty Images/alvaro gonzalez
Die Auswirkungen des Iran-Nahost-Konflikts auf die Kraftstoffpreise bereiten vielen Menschen Sorgen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, die Energiesteuer ein weiteres Mal um rund 17 Cent pro Liter Kraftstoff zu senken. In Abstimmung mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag soll der Steuerrabatt beim Tanken zum 1. Oktober 2026 und bis Ende des Jahres gelten. Für einen solchen Tankrabatt hatte sich die Regierungskoalition am 12. April bereits für Mai und Juni 2026 entschieden.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte: „Wer jeden Tag auf das Auto angewiesen ist, kommt an seine Belastungsgrenze. Wir handeln schnell und haben einen klaren Fahrplan für 2027. Wir zeigen, dass wir in der Krise widerstandsfähig sind und den Bürgerinnen und Bürgern helfen.“ Er betonte, die Entlastung von 2,5 Milliarden Euro sei in Zeiten angespannter Haushalte kein Pappenstiel. „Umso mehr freue ich mich, wie schnell wir dieses Paket geschnürt haben“, so der Kanzler. Das sei ein starkes Signal für Deutschland.
Darüber hinaus wird der Bund Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Besondere Priorität hat dabei die Versorgungssicherheit.
Die Bundesregierung bestärkt den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026 und begrüßt die Gespräche in der Europäischen Union analog des EU-Energiekrisenbeitrages 2022, Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen.
Außerdem hat die Bundesregierung das Kartellrecht bereits in diesem Jahr weiter verschärft.
Seit dem 1. April ist zudem das Maßnahmenpaket der Bundesregierung wirksam, um gegen die vielen täglichen Preiserhöhungen an den Tankstellen und gegen missbräuchlich erhöhte Kraftstoffpreise vorzugehen. Die sogenannte 12-Uhr-Regel erlauft Preiserhöhungen nur einmal am Tag. Das soll die Verlässlichkeit und Transparenz an den Tankstellen erhöhen und das Bundeskartellamt stärken.
Die Senkung der Energiesteuer entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell, direkt und unbürokratisch. Die Bundesregierung senkt die Energiesteuer ab Oktober bis Ende des Jahres um 14 Cent pro Liter, was zusammen mit der Umsatzsteuerersparnis eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter Kraftstoff bedeutet.
Insgesamt werden Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft so um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet. Bund und Länder sorgen gemeinsam für diese Entlastung.
Die unabhängige Monopolkommission und das Bundeskartellamt kommen zu dem Schluss, dass die Energiesteuersenkung bei Benzin und Diesel im Mai und Juni diesen Jahres weitgehend bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen ist. Die Maßnahme hat gewirkt: Der Tankrabatt hat seine Funktion erfüllt, in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise Preisspitzen effektiv abzufangen. Damals hatte der Bund 1,6 Milliarden Euro für den Tankrabatt eingeplant.
Es gibt deutliche regionale Unterschiede bei der Preisgestaltung an der Zapfsäule. Die Energiesteuer, die im Zuge des Tankrabatts für zwei Monate gesenkt wird, ist lediglich ein Preisbestandteil des Kraftstoffpreises. Wie sich die Preise gestalten, liegt weiterhin vollständig in der Hand der Mineralölkonzerne bzw. Tankstellenbetreiber und ist von vielen Faktoren wie der Preisentwicklung von Rohöl oder Transportkosten abhängig.
Die unabhängige Monopolkommission und das Bundeskartellamt kommen aber zu dem Schluss, dass die Energiesteuersenkung bei Benzin und Diesel im Mai und Juni diesen Jahres weitgehend bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen ist. Die Maßnahme hat gewirkt: Der Tankrabatt hat seine Funktion erfüllt, in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise Preisspitzen effektiv abzufangen. Damals hatte der Bund 1,6 Milliarden Euro für den Tankrabatt eingeplant.
Seit dem 1. April dürfen die Tankstellen in Deutschland nur noch einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen: um 12 Uhr. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Die neue Regel sorgt für Verlässlichkeit und mehr Transparenz für Autofahrerinnen und Pendler.
Denn zuvor änderte sich der Spritpreis bis zu 22-mal pro Tag im Durchschnitt. Das war für Autofahrerinnen und Autofahrer sehr intransparent und ärgerlich. Bei Verstößen gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen drohen nun Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Nach einem Jahr wird die Bundesregierung über die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis berichten.
Die Marktransparenzstelle für Kraftstoffe im Bundeskartellamt bündelt und überwacht die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Diese müssen jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten anzeigen. Sie werden beispielsweise an zugelassene Spritpreis-Apps und Service-Portale weitergegeben. Die Markttransparenzstelle wertet jetzt auch die Daten zur Einhaltung der neuen 12-Uhr-Regel aus. Jeder Verstoß wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.
Die Zahlen der Abweichungen von der 12 Uhr-Regelung sind nach wie vor hoch, so das Bundeskartellamt am 4. August. Landesbehörden für die Durchsetzung der 12 Uhr-Regelung sind dem Bundeskartellamt mittlerweile aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekannt. Mit allen übrigen Bundesländern steht das Amt in Kontakt.
Ja, im Zusammenhang mit den Spritpreisen hat das Bundeskartellamt Verfahren gegen alle Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet. Mit ihrem Maßnahmenpaket vom 1. April hat die Bundesregierung die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gegenüber den Mineralölkonzernen verschärft. Das Bundeskartellamt kann nun gegen missbräuchliche Preiserhöhungen bei Kraftstoffen einfacher und schärfer vorgehen. Damit sollen insbesondere auch überhöhte Preise gegenüber freien Tankstellen verhindert werden. Bei Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise müssen die Unternehmen darlegen, dass die Erhöhungen gerechtfertigt sind. Zudem soll das Bundeskartellamt strukturelle Wettbewerbsstörungen einfacher feststellen und damit schneller beheben können. Verschärfte Kontrollen bei Kosten und Preisen können eine Voraussetzung für Preisdämpfungen sein, jedoch nicht unmittelbar bewirken.
Mit der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung das Kartellrecht noch weiter verschärfen: Künftig müssen auch die Preiserhöhungen bei Super Plus gemeldet werden. Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel müssen der Markttransparenzstelle künftig zusätzliche Daten melden. So soll die Marktaufsicht missbräuchlich überhöhte Preise noch effektiver ermitteln und sanktionieren können. Sie soll außerdem besser feststellen können, ob sinkende Rohstoffpreise auch schnell an Verbraucher weitergegeben werden, sobald sich die Marktlage wieder beruhigt.
Der Bund wird Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Besondere Priorität hat dabei die Versorgungssicherheit.
Die Bundesregierung wird die Preisentwicklung und mögliche wirtschaftliche Folgewirkungen weiterhin eng beobachten. Weitere zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen für die von der Krise besonders betroffenen Menschen und Unternehmen werden zu Beginn des Jahres 2027 ergriffen. Der Bund schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung des einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus.
Die Bundesregierung begrüßt die Gespräche in der Europäischen Union, analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022 Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen.us.
Zudem plant die Regierungskoalition zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommenssteuer, um kleinere und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energie und Energieversorgung finden Sie in unserem FAQ.