Sichere Besuche in Pflegeeinrichtungen ermöglichen

Fragen und Antworten Sichere Besuche in Pflegeeinrichtungen ermöglichen

Der persönliche Kontakt mit Angehörigen ist für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen unverzichtbar. Damit Besuche trotz Pandemie mit möglichst geringen Einschränkungen stattfinden können, erstellen die Einrichtungen derzeit Konzepte. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei mit Handlungsempfehlungen. Wichtig bleiben die AHA+L-Regeln.

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Die Grafik zeigt, was vor, während und nach einem Pflegeheim-Besuch zu beachten ist. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit einem Leitfaden will die Bunderegierung sichere Besuche in Pflegeeinrichtungen unterstützen.

Überschrift: Besuche in Pflegeheimen
 
Vor dem Besuch

  • Anmeldung von Besuchern
  • Kein Zugang mit Erkältungssymptomen
  • Ggf. zusätzliche Schnelltests

Während des Besuches

  • AHA+L-Regeln durchgehend einhalten (Ausnahmen regelt die Pflegedienst- oder Heimleitung)
  • Gemeinsames Essen und Trinken vermeiden
  • Geschenke können mitgebracht werden

Nach dem Besuch

  • Pflegeeinrichtung umgehend informieren, sobald Covid-19-Symptome auftreten und/oder ein positiver Test vorliegt

Foto: Bundesregierung

Wie kann der Besuch von Pflegeeinrichtungen organisiert werden?

  • Alle Besucherinnen und Besucher sollten sich registrieren.
  • Terminanmeldungen können Besucherzahl und Besuchsdauer regeln. So können Wartezeiten und die Ansammlung von zu vielen Menschen vermieden werden.
  • Separate Ein- und Ausgänge können die Situation entzerren.
  • Generelle Voraussetzung für Besuche ist, dass alle Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt werden können,
  • dass ausreichendes Lüften möglich ist,
  • dass die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen durchgeführt werden kann.

Die Broschüre "Besuche sicher ermöglichen" soll Einrichtungen dabei unterstützen, sich auf die aus Expertensicht sinnvollen Regelungen zu konzentrieren und gegebenenfalls unnötige Belastungen für alle Beteiligten abzubauen. Das Robert Koch-Institut gibt dazu konkrete Handlungsempfehlungen .

Was gilt für Gäste vor ihrem Besuch?

  • Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen sollten keinen Zutritt zur Einrichtung erhalten.
  • Um Symptomfreiheit zu klären, sollten Einrichtungen vor jedem Besuch abfragen, ob Erkältungssymptome vorliegen und die Temperatur messen.
  • Ergänzend können Schnelltests durchgeführt werden. Diese sind insbesondere bei erhöhten regionalen oder lokalen Inzidenzen empfehlenswert.

Gut zu wissen: Ein negativer PCR- oder Schnelltest entbindet nicht von der Pflicht, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten!

Welche Regeln gelten während des Aufenthalts in der Einrichtung?

  • Während des Besuchs sollten grundsätzlich die AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften) eingehalten werden. In Sonderfällen, die mit der Pflegedienst- oder Heimleitung abgestimmt sind, können Ausnahmen gelten.
  • Besucherinnen und Besucher sollten sich auf direktem Weg zum Bewohnerzimmer oder Besuchsort begeben.
  • Gemeinsames Essen sollte generell vermieden werden. Denn: Besucherinnen und Besucher sollen möglichst die gesamte Besuchszeit über einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Für Handhygiene und Toilettengänge sollten sie die Besuchertoiletten und -waschräume aufsuchen, nicht jene auf den Bewohnerzimmern.
  • Aufzüge sollten möglichst nicht zusammen mit anderen Personen benutzt werden.

Gut zu wissen: Besucherinnen und Besucher können bedenkenlos Geschenke mitbringen und ohne Zwischenlagerung übergeben. Gleiches gilt für mitgebrachte und selbst gewaschene Wäsche.

Was gilt für die Zeit nach dem Besuch?

  • Einrichtungen sollten Besucherinnen und Besucher darauf hinweisen, sich unbedingt zu melden, wenn binnen zwei Wochen nach dem letzten Besuch Erkältungssymptome oder andere Symptome auftreten, die auf eine COVID-19-Erkrankung schließen lassen, oder eine SARS-CoV-2-Testung einen positiven Nachweis erbracht hat.
  • Zudem sollten nach jedem Besuch die Flächen in den Zimmern oder Besucherräumen desinfiziert werden.

Wie sollten die Einrichtungen kommunizieren?

  • Die Einrichtungen sollten die Maßnahmen und ihre Notwendigkeit so transparent und verständlich wie möglich kommunizieren.
  • Besucherinnen und Besuchern sollten alle Hinweise und Informationen schriftlich erhalten - gegebenenfalls auch mehrsprachig.  
  • Einrichtungen können Angehörige telefonisch bei der Planung ihres Besuches beraten.  

Tipp: Die Einrichtung kann dabei auch noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und die Verfolgbarkeit von Kontakten sind.

Für Menschen in Pflegeeinrichtungen kann während einer Pandemie eine gute Lebens- und Versorgungsqualität nur aufrechterhalten werden, wenn Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Kontakte gewährleistet sind. Wichtig ist es, individuelle Besuchsregelungen und die Umsetzung der Hygieneregeln in enger Absprache mit den Beteiligten zu entwickeln: den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern.
Grundlage für die Besuchskonzepte sollten immer sowohl die Rechte und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner als auch die fachlichen Empfehlungen zuständiger Institutionen wie des Robert Koch-Instituts sein und eine eigene Risikoabschätzung der Einrichtung.