Lästige Werbeanrufe unterbinden

Unseriöse Geschäftspraktiken Lästige Werbeanrufe unterbinden

Jemanden zu Werbezwecken anzurufen, ohne dass dieser eingewilligt hat, ist verboten. Viele Verbraucher sehen sich aber nach wie vor mit unerwünschter Telefonwerbung konfrontiert. Dabei kann man eine ganze Menge dagegen tun.

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Mann telefoniert mit Smartphone.

Die Bundesnetzagentur ahndet Verstöße gegen das Verbot von unerwünschten Werbeanrufen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Fast jeder kennt die Situation: Ein unbekannter Anrufer lockt mit einem Gewinnspiel oder will eine Meinungsumfrage machen. Oft ist dieses Vorgehen nur ein Vorwand, um die Verbraucher zu überrumpeln und ihnen beispielsweise eine Geldanlage, eine Versicherung oder auch ein Abonnement anzudrehen.

Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten

Werbeanrufe dürfen nur dann erfolgen, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Ist das nicht der Fall, sind etwa telefonische Befragungen zur Kundenzufriedenheit, zur Meinungsforschung oder auch Anrufe zur Vereinbarung von Vertreterbesuchen verboten. Das Gleiche gilt für Werbeanrufe, die eine automatische Anrufmaschine durchführt.

Verstöße gegen diese sogenannten "Cold Calls" können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Laut Erhebung der Verbraucherzentralen gibt es besonders viele unerwünschte Werbeanrufe von Anbietern von Gewinnspielen. Gefolgt von Telefondienstleistern und Energieversorgern.

Im Fall von telefonisch erschlichenen Gewinnspielverträgen sind Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen besonders geschützt. Solche Verträge unterliegen seit Herbst 2013 dem sogenannten Textformerfordernis. Gewinnspielverträge sind damit nur verbindlich, wenn das Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher "schwarz auf weiß" den Vertragsabschluss angezeigt hat. Das kann beispielsweise in einem Schriftstück, einem Telefax oder einer E-Mail erfolgen.

Was kann ich tun?

Die Bundesnetzagentur ahndet Verstöße gegen das Verbot von unerwünschten Werbeanrufen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durch einen Werbeanruf belästigt fühlen, können sich dazu direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Die Hotline der Bundesnetzagentur ist unter 0291-9955-206 montags bis mittwochs von 9:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Die Telefaxnummer lautet 06321-934-111. Per E-Mail können Belästigte die speziell dafür eingerichtete Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de anschreiben.

Detaillierte Antworten auf Fragen rund um die unerlaubte Telefonwerbung gibt das Faltblatt Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen . Es informiert auch darüber, wie man sich gegen Werbeanrufe und am Telefon abgeschlossene Verträge, die ungewollt sind, wehrt.