Kurzarbeit schafft weiter Perspektiven für Arbeit

Kurzarbeitergeld Kurzarbeit schafft weiter Perspektiven für Arbeit

Vor allem der Kurzarbeit ist es zu verdanken, dass in der Krise nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Viele Unternehmen konnten so an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten – und deren Know-how bewahren. Die verbesserten Regelungen haben sich bewährt und werden deshalb fortgeführt.

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Arbeiterin produziert Rohrleitungselemente

Arbeitsplätze und Know-how sichern

Foto: picture-alliance/ dpa

Mit einer Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Wird mit der Kurzarbeit im Jahr 2010 begonnen, kann Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate gezahlt werden.

Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen. In diesem Jahr konnten so hunderttausende Arbeitsplätze gerettet werden. Mit ihnen sicherten die Unternehmen wertvolle Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bis Ende 2009 noch 24 Monate

Derzeit gilt aufgrund der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Diese Regelung ist bis zum Jahresende befristet. Sie behält aber ihre Gültigkeit für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bereits in diesem Jahr begonnen haben oder noch bis Jahresende beginnen. Wenn also ein Unternehmen bis Ende 2009 Antrag auf Kurzarbeit stellt, kann dort theoretisch bis Ende 2011 „kurz“ gearbeitet werden.

Ohne den Erlass der Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit wieder auf die grundsätzlich vom Gesetz vorgesehenen sechs Monate zurückgehen.

Kurzarbeit wirkt

Kurzarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Situation am Arbeitsmarkt angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs immer noch relativ gut darstellt. Im September 2009 waren gut eine Million Menschen in konjunkturbedingter Kurzarbeit. Gegenüber dem Höchststand von 1,5 Millionen Kurzarbeitern im Mai 2009 ist das ein deutlicher Rückgang.

Aber es gibt Monat für Monat immer noch eine konstant hohe Zahl neuer Anträge. In den letzten vier Monaten von August bis November haben Betriebe jeweils für 90.000 bis 110.000 Beschäftigte neu Kurzarbeit angemeldet. Das ist ein Anzeichen dafür, dass viele Firmen aufgrund von Auftragseinbußen weiterhin Hilfe benötigen.

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Erleichterungen durch Konjunkturpakete gelten fort

Von der Verordnung unberührt bleiben die besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit im Zuge der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung. Es gilt also weiterhin, dass die Bundesagentur für Arbeit für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt, bei Qualifizierung sogar ganz. Ab dem siebten Monat werden sie komplett für die Kurzarbeiter übernommen.

Diese Entlastung ist befristet bis zum 31. Dezember 2010. Arbeitgeber müssen danach wieder selber für die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld aufkommen, so wie das vor der Krise auch der Fall war.

Planungssicherheit für Betriebe

Kurzarbeit hilft Beschäftigten und Unternehmen, die Krise gemeinsam durchzustehen. Mit der auf bis zu 18 Monate verlängerten Bezugsfrist unterstützt die Bundesregierung daher nachhaltig Betriebe und Unternehmen.

Trotz länger anhaltender Arbeitsausfälle können diese an ihren eingearbeiteten Belegschaften festhalten. Das gibt Planungssicherheit über das Jahr 2010 hinaus.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist. Ein erheblicher Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis, ist vorübergehend und nicht vermeidbar.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, zahlt der Arbeitgeber nach Anzeige des Arbeitsausfalls gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld an die betroffenen Arbeitnehmer in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) aus.

Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) für die Kurzarbeitergeldstunden allein. Das Kurzarbeitergeld und bis Ende 2010 die Sozialversicherungsbeiträge (hälftig oder voll) werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Konjunkturpakete der Bundesregierung auf Antrag von der örtlichen Arbeitsagentur erstattet.