Kulturstaatsministerin Grütters: Kulturelles Erbe weltweit vor Zerstörung und illegalem Handel schützen

Der Internationale Museumsrat ICOM und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz haben am heutigen Donnerstag im Archäologischen Zentrum der Staatlichen Museen zu Berlin die deutsche Fassung der „Roten Liste“ zu bedrohten Kulturgütern des Irak vorgestellt. ICOM erstellt „Rote Listen“ für die weltweiten Krisen- und Konfliktregionen, deren kulturelles Erbe durch Raubgrabungen und Plünderungen besonders gefährdet ist.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: „Der Kulturgut-Schutz ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deutschland hat als erster Staat überhaupt die ‚Roten Listen‘ nunmehr auch gesetzlich verankert: Die Novelle unseres Kulturgutschutzgesetzes sieht erhöhte Sorgfaltspflichten für Kulturgut vor, das aus Staaten stammt, für die eine solche ‚Rote Liste‘ erstellt wurde. Sowohl das neue Kulturgutschutzgesetz als auch die ‚Roten Listen‘ von ICOM leisten einen bedeutenden Beitrag dazu, das kulturelle Erbe der Menschheit vor mutwilliger Zerstörung und Plünderung zu bewahren und gegen den illegalen Handel mit gefährdeten Kulturgütern vorzugehen.“

Monika Grütters weiter: „Es ist wichtig, dass die ‚Rote Liste‘ für den Irak nun aktualisiert und auf Deutsch vorliegt, denn allein der Verdacht, Deutschland könne sich als internationale Drehscheibe für Hehlerware eignen, ist mit unserem Selbstverständnis als Kulturnation nicht zu vereinbaren. Mit der Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutz steht Deutschland zu seiner EU- und völkerrechtlichen Verantwortung in der Fürsorge für das Menschheitskulturerbe.“

Der Internationale Museumsrat ICOM (International Council of Museums) hat die 2003 erstellte und bislang in drei Sprachen vorliegende „Rote Liste“ für den Irak 2015 überarbeitet und ins Deutsche übersetzt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ermöglichte dies mit wissenschaftlicher und finanzieller Unterstützung. Für bedrohte Kulturgüter aus Syrien liegt seit Juni 2014 ebenfalls eine offizielle deutsche Fassung vor.

Die „Roten Listen“ des ICOM enthalten Beispiele von Objekttypen und -kategorien, die besonders gefährdet sind, illegal gehandelt zu werden, obwohl sie Ausfuhrverboten oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Bisher gibt es Listen für die Krisen- und Konfliktregionen Afrika, Lateinamerika, Irak, Afghanistan, Peru, Kambodscha, Zentralamerika sowie Mexiko, Haiti, China, Kolumbien, Dominikanische Republik, Ägypten, Libyen und Syrien. Der Nahe Osten zählt mittlerweile zu den von Raubgrabungen und Plünderungen am stärksten betroffenen Regionen. Mit den „Roten Listen“ hilft ICOM Strafverfolgungs- und Zollbehörden, aber auch Sammlern, Händlern und Touristen, illegal auf den Markt gebrachte Objekte schneller zu identifizieren.

Weitere Informationen unter: www.icom-deutschland.de