Kulturerbe gegen Katastrophen wappnen

Kulturgutschutz Kulturerbe gegen Katastrophen wappnen

Kulturstaatsministerin Grütters hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium eine Bestandsaufnahme über die Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Kulturgut bei Katastrophen vorgelegt. Das Fazit: Die vom Bund geförderten Einrichtungen haben ihre Hausaufgaben im Bereich Prävention gemacht.

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Das Kulturerbe der Menschheit ist heute mehr denn je bedroht - nicht nur in Folge bewaffneter Konflikte und Krisen. Auch unser Kulturerbe in Deutschland ist vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Der Verlust von rund 50.000 wertvollen Büchern beim Brand der Anna Amalia Bibliothek, der Einsturz des Kölner Stadtarchivs und die Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 haben dies schmerzlich deutlich gemacht", erinnerte die Kulturstaatsministerin bei der Vorlage der Bestandsaufnahmen.

Schaden begrenzen mit Präventivmaßnahmen

Die Bestandsaufnahme zeigt, welche Vorkehrungen die vom Bund geförderten Einrichtungen präventiv für den Schutz von Kulturgütern im Katastrophenfall treffen. Außerdem werden Maßnahmen zum Wiederaufbau beziehungsweise zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter dargestellt.

"Das grundsätzliche Problembewusstsein für den Katastrophenschutz ist in den meisten vom Bund geförderten Kultureinrichtungen vorhanden", stellte Grütters fest. Konkrete Schutz- und Vorbereitungsmaßnahmen, wie die Erstellung eines Notfallplanes liegen demnach größtenteils vor. Dazu gehören auch bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, individuelle Risikoanalysen in den Einrichtungen, die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen und die Information der Öffentlichkeit.

Katastrophenschutz ist vorrangig Ländersache

2013 hatte der Deutsche Bundestag eine Initiative zur Stärkung des Kulturgutschutzes auf Bundesebene gefordert. "Mein Haus hat den Beschluss des Bundestags zum Antrag 'Kulturgüterschutz stärken – Neuausrichtung des Kulturgüterschutzes in Deutschland jetzt beginnen' zum Anlass genommen, die Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Kulturgut bei Katastrophen einer grundlegenden Bestandsaufnahme zu unterziehen. Dabei ist klar, dass die generelle Zuständigkeit für den Katastrophenschutz bei den Ländern liegt", betonte die Staatsministerin.

"Doch leider können Naturkatastrophen auch durch noch so gut funktionierende Präventivmaßnahmen nicht vollständig 'beherrscht' werden", fügte sie hinzu.