Kostenfalle Internet

Verbraucherschutz Kostenfalle Internet

Bestellen per Knopfdruck ist eine schöne Sache. Aber manchmal geschieht das auch ungewollt. Seit zwei Jahren gibt es deshalb in Deutschland die sogenannte Button-Lösung, die Hinweise wie "kostenpflichtig bestellen" vorschreibt. Trotzdem sind Verbraucher nicht davor gefeit, doch einmal in eine Kostenfalle zu geraten.

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Handy, Telefon, telefonieren, Mobiltelefon, Roaming, Roaminggebühren.

Böse Überraschung: Manche "Gratis"-App entpuppt sich als kostenpflichtig.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Damit Internetnutzer nicht ungewollt und kostenpflichtig im Internet bestellen, schreibt die Button-Lösung einen eindeutig erkennbaren Bestellhinweis vor. "Kostenpflichtig bestellen", "jetzt kaufen" oder ähnliche Aussagen weisen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hin, dass eine Ware oder Dienstleistung kostenpflichtig ist.

Eindeutiger Hinweis

Dennoch kommt es vor, dass auch solche Hinweise nicht eindeutig sind. Das liegt auch daran, dass die Button-Lösung erst seit Mitte Juni verpflichtend im gesamten EU-Raum gilt. Da eine eindeutige Kennzeichnung für den reibungslosen Onlinekauf wichtig ist, hatte Deutschland diesen Punkt der sogenannten Verbraucherrechte-Richtlinie bereits frühzeitig umgesetzt.

Anbieter aus dem europäischen Ausland tun sich mit dem Kaufhinweis manchmal noch schwer – sehr zum Leidwesen der Betroffenen. Wer in die Kostenfalle - etwa über ein Abonnement - getappt ist, sollte sich kompetenten Rat einholen.

Kostenlosen Rat und Unterstützung bieten etwa das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und die eCommerce-Verbindungsstelle im Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. an.

Unbeabsichtigte In-App-Käufe

Auch scheinbar kostenlose Apps können schnell richtig teuer werden. Das Herunterladen einer App mag zunächst auch ohne Zahlung möglich sein. Doch wer weitere Serviceleistungen erhalten will, löst mitunter eine kostenpflichtige Bestellung aus.

Das passiert manchmal ganz unbemerkt. Dann verrät erst die Rechnung am Ende des Monats, worauf man sich eingelassen hat. Oder schlimmer: Die Abbuchung geschieht automatisch per Lastschriftverfahren und nur der gelegentliche Blick auf den Kontoauszug gibt Aufschluss.

Die Problematik des unbeabsichtigten In-App-Kaufs ergibt sich oft bei Handy-Spielen. Gefährdet sind dabei vor allem Kinder.

Button-Lösung auch bei In-App-Verkäufen

In-App-Verkäufe sind erlaubt. Doch Nutzer müssen auch hier klar erkennen können, wann sie mit einem Klick auf einer Schaltfläche eine kostenpflichtige Bestellung auslösen. Die Button-Lösung gilt hier also auch. Wird eine App als kostenlos angepriesen, muss sie dieses Versprechen halten und darf keine kostenpflichtigen Komponenten enthalten.