Kosten senken, Ausbau beschleunigen

Breitbandausbau Kosten senken, Ausbau beschleunigen

Die Bundesregierung will die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze senken. Effizientere Verfahren und mehr Transparenz sollen dazu beitragen, den Breitbandausbau nachhaltig zu beschleunigen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, dem der Bundesrat zugestimmt hat.

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Strommonteur verlegt auf einer Baustelle Speed-Pipe-Röhrchen für Glasfasernetze und Stromkabel.

Das DigiNetz-Gesetz soll helfen, beim Breitbandausbau durch effizientere Verfahren Kosten zu sparen.

Foto: picture alliance / dpa

Wenn Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwege neu gebaut oder saniert werden, lassen sich zum Beispiel Kosten sparen, indem Leerrohre für Glasfasernetze verlegt werden.

Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) enthält umfangreiche Maßnahmen. Zugleich setzt es die EU-Kostensenkungsrichtlinie 2014/61/EU vom 23. Mai 2014 um, deren Maßnahmen ab dem 1. Juli 2016 anzuwenden sind.

Mehr Zugang und Transparenz

Das Gesetz zielt darauf, die Kosten für den Breitbandausbau in Deutschland durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz deutlich zu senken. Vorgesehen sind vor allem Ansprüche der Netzbetreiber auf

  • die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen,
  • die Mitverlegung von geeigneten passiven Netzinfrastrukturen und Glasfaserkabeln bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten und bei der Erschließung von Neubaugebieten sowie
  • den verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage.

Passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge sowie Antennenanlagen. Auch Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle gehören dazu.

Zur Kostensenkung tragen außerdem die bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sowie Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz bei - etwa durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.

Nationale Streitbeilegungsstelle

Die Bundesnetzagentur wird die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle wahrnehmen. Erstere soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren. Die Streitbeilegungsstelle soll hingegen auftretende Streitfragen ebenso rasch wie verbindlich klären.

Mit dem DigiNetzG unterstreicht die Bundesregierung ihren im Koalitionsvertrag verankerten Willen, schnelles Internet für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen: "Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben."