Frühkindliche Bildung ist elementar für einen späteren Bildungserfolg in der Schule. Das gilt für Flüchtlingskinder in besonderem Maße. Bundesfamilienministerin Schwesig hat im Kabinett über frühkindliche Bildung und Sprachförderung von Flüchtlingskindern berichtet.
3 Min. Lesedauer
Unter den vielen Flüchtlingen, die derzeit nach Deutschland kommen, sind auch viele Kinder. Es besteht Einigkeit, dass frühkindliche Bildung und Sprachförderung im Kindesalter elementar für einen späteren Bildungserfolg in der Schule sind. Die Potenziale der Kinder und Jugendlichen, die neu in unser Land kommen, sollten daher erkannt und gezielt gefördert werden, um eine erfolgreiche Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Dabei bringen die Kinder sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit. Einige sind durch Kriegs- und Gewalterfahrungen sowie durch die belastenden Umstände der Flucht traumatisiert. Es gibt Kinder im Vorschulalter, die bedingt durch Krieg und Flucht noch keine Bildungseinrichtungen besuchen konnten. Die sprachliche Verständigung mit Kindern und Familien stellt zudem eine Herausforderung dar.
Den Kitas kommt bei der Integration der Flüchtlingskinder eine besondere Bedeutung zu. Das BMFSFJ schätzt die Zahl der unter siebenjährigen Flüchtlinge, die 2015 nach Deutschland kamen, auf etwa 130.000. Für sie ist der Besuch einer Kita der erste wichtigste Schritt zur Integration. Unter Gleichaltrigen lernen sie sehr schnell die deutsche Sprache, knüpfen Kontakte und finden Zugang zu ihrer neuen Umgebung. Ihre Bildungschancen werden verbessert.
Aber eine Kita oder auch Tageseltern vermitteln auch Werte. Sie ermöglichen es den Müttern und Vätern der Flüchtlingskinder, Sprachkurse zu besuchen, eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung aufzunehmen. Der Sozialraum Kita ermöglicht Begegnungen von einheimischen und geflüchteten Familien und somit den Zugang in unsere Gesellschaft.
Die Bundesländer – in deren Zuständigkeit die Bildungspolitik fällt – haben verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Kinder von Flüchtlingsfamilien frühzeitig zu erreichen und zu fördern. So werden zweisprachige Personen als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler eingesetzt. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher zum Umgang mit Flüchtlingsfamilien.
Darüber hinaus werden auch die Kapazitäten in den Kitas und die Mittel für Sprachförderung aufgestockt. Außerdem gibt es sogenannte "Brückenangebote", also Angebote, die Kinder vor dem Schuleintritt und ihren Familien den Zugang zur institutionellen Kindertagesbetreuung erleichtern (Eltern-Kind-Gruppen, mobile Angebote und Angebote in Kooperation mit Familienzentren, halboffene Gruppen, Spielgruppen und ähnliche Angebote).
Der Bund unterstützt die Kommunen bei ihrer wichtigen Arbeit. Bis Ende 2015 hat der Bund 6,25 Milliarden Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus leistet er Investitionshilfen und beteiligt sich an Zuschüssen zu den Betriebskosten.
Zudem beteiligt sich der Bund auch dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlastet der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete Minderjährige und bei der Kinderbetreuung.
Der Bund hat außerdem verschiedene Programme und Initiativen ins Leben gerufen, um Länder und Kommunen bei der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung von Flüchtlingskindern zu unterstützen. Einige Beispiele:
Im Rahmen von "Lesestart für Flüchtlingskinder" erhalten alle Erstaufnahmeeinrichtungen ein speziell konzipiertes Lesestart-Set für Kinder im Vorschulalter.