Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung 

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Kita-Qualitätsgesetz Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung 

Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Das Bundeskabinett hat deshalb jetzt das dritte „Kita-Qualitätsgesetz“ verabschiedet.

2 Min. Lesedauer

Kinder sitzen auf dem Boden in einem Kreis.

Das neue Gesetz zielt auf mehr Chancengleichheit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Qualität der Kindertagesbetreuung muss gezielt verbessert werden, betont Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal.“ Die Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, seien zentral für den Bildungserfolg der Kinder, so Paus.

Das fortgeschriebene Kita-Qualitätsgesetz sieht daher Folgendes vor: 

  • Personal: Um die Personalsituation in Kitas zu verbessern, sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder mit dem neuen Gesetz unterstützt werden. Ziel ist ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. Denn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte bildet die Basis für Qualitätsverbesserungen.
  • Sprachliche Entwicklung: Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
  • Gesundheit: Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung ausreichender Bewegung sowie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung stärker in den Fokus genommen werden. 
  • Finanzen: Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen nach einer Übergangsfrist mit Bundesmitteln nicht mehr fortgesetzt werden können. So soll eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diese Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen.

Vier Milliarden Euro für Kita-Qualität

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2025 und 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro unterstützen. Mit den Investitionen 2023 und 2024 sind es insgesamt rund acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen.

Bereits 2019 ist ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation dieses Gesetzes inhaltlich angepasst und soll nun erneut weiterentwickelt werden. 

Ziel: bundesweit einheitliche Standards in der Kinderbetreuung 

In einem weiteren Schritt will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.