Kita-Qualitätsgesetz
Am 1. Januar 2025 tritt das Kita-Qualitätsgesetz in Kraft. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.
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Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2025 und 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro unterstützen. Mit den Investitionen 2023 und 2024 sind es insgesamt rund acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zugutekommen.
Bereits 2019 ist ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation dieses Gesetzes inhaltlich angepasst und soll nun erneut weiterentwickelt werden.
Das fortgeschriebene Kita-Qualitätsgesetz sieht Folgendes vor:
- Personal: Um die Personalsituation in Kitas zu verbessern, sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder mit dem neuen Gesetz unterstützt werden. Ziel ist ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. Denn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte bildet die Basis für Qualitätsverbesserungen.
- Sprachliche Entwicklung: Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
- Gesundheit: Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung ausreichender Bewegung sowie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung stärker in den Fokus genommen werden.
- Finanzen: Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen nach einer Übergangsfrist mit Bundesmitteln nicht mehr fortgesetzt werden können. So soll eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diese Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus nach der Kabinettsbefassung: „Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation."