Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung baut Bürokratie im Verkehrsbereich zurück: Verwaltungsverfahren werden digitalisiert und vereinfacht. Bestehende Regelungen im Verkehr modernisiert werden, etwa die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an bundesuneinheitlichen gesetzlichen Feiertagen.
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Das Lkw-Fahrverbot soll künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten.
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Das Kabinett hat eine Reihe an Maßnahmen beschlossen, die bürokratische Vorschriften abschaffen oder vereinfachen sollen – so auch im Verkehrsbereich. Vorgesehen sind unter anderem Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, überflüssige Informationspflichten abzubauen und gesetzliche Doppelstrukturen zu beseitigen. Unternehmen werden so von Bürokratie befreit, Abläufe in der Verwaltung optimiert und die Rechtsklarheit verbessert. Davon profitieren auch Bürgerinnen und Bürger.
Maßnahmen über alle Verkehrsträger hinweg beschlossen
Der beschlossene Gesetzentwurf und die Verordnung bündeln eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung um insgesamt rund 65 Millionen Euro pro Jahr entlasten sollen. Darunter beispielsweise:
Straßenverkehr:
- Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an bundesuneinheitlichen gesetzlichen Feiertagen: Das Lkw-Fahrverbot soll künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten. Damit entlastet die Bundesregierung die Logistik und Transportwirtschaft erheblich. Mit der Neuregelung sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen sowie unnötige Standzeiten für Lkw-Fahrerende vermieden werden.
- Digitale Nachweise für Lang-Lkw und Fachkräftegewinnung: Die beim Betrieb von Lang-Lkw mitzuführenden Nachweise können künftig auch in digitaler Form vorgelegt werden. Außerdem soll man unbürokratischer Kraftfahrer oder Kraftfahrerin werden können. So werden Fachkräfte einfacher zu gewinnen sein.
Bahnverkehr:
- Genehmigungs- und Dokumentationspflichten entfallen: Die Bundesregierung entlastet Eisenbahnunternehmen von überholten Genehmigungs- und Dokumentationspflichten. Beförderungsbedingungen, also zum Beispiel die AGB, können künftig schneller angepasst werden, ohne dass dafür jedes Mal eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Zudem werden digitale Informationsangebote gestärkt. Das spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand, ohne dass für Fahrgäste im Schienenverkehr der Verbraucherschutz gesenkt wird.
Schiffverkehr:
- Einführung einer Genehmigungsfiktion: Vorgesehen ist das beispielsweise im Bereich der Wasserstraßen für bestimmte Verfahren. Genehmigungen gelten dann automatisch als erteilt, wenn Behörden nicht innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden. Das bedeutet zum Beispiel: Meldet sich die Behörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, muss ein Schwimmkörper oder die schwimmende Anlage nicht beleuchtet werden.
Luftverkehr:
- Vorschriften vereinfacht und stärker an europäisches Recht angepasst: Im Luftverkehr sollen künftig beispielsweise spezifische Gewichtsvorgaben entfallen, da es diese Vorgaben im EU-Recht nicht gibt. Weniger nationale Sonderregelungen bedeuten weniger Bürokratie für Unternehmen. Gleichzeitig ermöglichen moderne Verfahren in der Flugsicherung einen effizienteren Flugverkehr. Das erhöht die Kapazitäten im Luftraum und trägt gleichzeitig dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärmbelastungen zu reduzieren.
Mit dem Entlastungspaket werden Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda umgesetzt. Weitere Informationen lesen Sie beim Bundesverkehrsministerium.