Haushalt Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Haushalt Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales macht mit 143,2 Milliarden Euro knapp 45 Prozent des Gesamthaushaltes des Bundes aus. Die Leistungen an die Rentenversicherung bilden darin mit rund 80 Milliarden Euro den größten Ausgabenposten. Die Zahlen unterstreichen den großen Stellenwert der sozialen Sicherung in Deutschland.

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Handschlag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kurzarbeit - eine gute Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krise.

Foto: photothek

Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ausgaben um 15,2 Milliarden Euro. Etwa 13 Milliarden davon  sind für einen Zuschuss zur Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgesehen. So bleiben die Lohnnebenkosten stabil. Weil die Entwickung am Arbeitsmarkt erfreulicherweise positiver als erwartet ausfiel, braucht die BA allerdings 3,2 Milliarden Euro weniger als zunächst eingeplant.

Rechnet man alle Sozialausgaben im Bundeshaushalt zusammen, summiert sich das auf über 50 Prozent des gesamten Haushaltes von 319,5 Milliarden Euro: neben den Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Zahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung, die Leistungen für den Arbeitsmarkt sowie das Erziehungs- und Elterngeld.

Optimismus bei Arbeitsmarktentwicklung

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte in der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag, der Ausbau und der beherzte Einsatz des Kurzarbeitergeldes habe hunderttausende Arbeitsplätze gerettet. Das koste Geld, sei aber gut investiert, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, so von der Leyen.

Im Haushalt bedeutet ein Anstieg um 100.000 Arbeitslose eine Summe von rund zwei Milliarden Euro. Für 2010 rechnet die Bundesregierung durchschnittlich mit 3,6 bis 3,7 Millionen Arbeitslosen.

Die Arbeitslosenquote lag Ende 2009 angesichts des Rückgangs der gesamtwirtschaftlichen Leistungskraft um fünf Prozent „nur“ um 0,4 Prozent höher als 2008.

Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Erwerbstätige zeigen große Flexibilität. Die Ausweitung der Kurzarbeit, der Abbau von Überstunden, das Abschmelzen von Guthaben auf Arbeitszeitkonten ‑ all das hat geholfen, die Beschäftigungsverluste im vergangenen Jahr zu begrenzen. Auch 2010 hat der Arbeitsmarkt sich bislang sehr robust gezeigt.

Schutzschirm für Arbeitsplätze

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat allerdings spürbare Lücken in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gerissen. Die Bundesregierung hat daher gleichzeitig mit der Haushaltsaufstellung weitere gesetzliche Stabilisierungsmaßnahmen beschlossen. Dadurch bleiben die Lohnzusatzkosten konstant.

Konkret bedeutet das, dass die BA für 2010 anstelle eines ursprünglich vorgesehenen Darlehens einen Zuschuss erhält. Diesen muss die BA nicht zurückzahlen. Damit kann sie ihre geringeren Einnahmen ausgleichen. Der entsprechende Zuschussbedarf könnte sich bis Ende 2010 auf 12,8 Milliarden Euro summieren. Das Geld wird zum Großteil für die verlängerte Zahlung des Kurzarbeitergeldes und Eingliederungshilfen für Arbeitslose zurück in den Arbeitsmarkt eingesetzt.

Denn zum Schutz bestehender Arbeitsplätze hat die Bundesregierung auch für 2010 das Kurzarbeitergeld verlängert. Betriebe können das Kurzarbeitergeld in diesem Jahr bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.

810.000 Kurzarbeiter waren zum Jahreswechsel 2009/2010 konjunkturbedingt gemeldet. Das verlängerte Kurzarbeitergeld hat Unternehmen geholfen, trotz schlechter Auftragslage Entlassungen zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil des Lohnes.

Mehr zum Kurzarbeitergeld  

Hilfe zur Rückkehr ins Arbeitsleben

Die Bundesregierung verdreifacht zudem das Schonvermögen für die Altersvorsorge beim Arbeitslosengeld II von 250 auf 750 Euro. Wer länger arbeitslos ist, soll seine privat angesparte Altersvorsorge nicht für den Lebensunterhalt aufzehren müssen. Das ist im "Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes" beschlossen worden.

Schonvermögen  

Im Haushalt sind die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose von 10,1 auf 11 Milliarden Euro angehoben worden. Diese zusätzlichen Mittel von 900 Millionen Euro sind allerdings zunächst gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes für einen effizienten Einsatz der Eingliederungshilfen. An diesem Konzept arbeite ihr Ministerium bereits, erklärte von der Leyen.

In der Debatte führte die Ministerin weiter aus, vorrangiges Ziel bleibe eine schnelle und passgenaue Hilfe zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Besonderes Augenmerk bräuchten Alleinerziehende durch bessere Angebote zur Kinderbetreuung sowie arbeitslose Jugendliche. Letztere sollten kontinierliche und verlässliche Hilfe "aus einer Hand" erhalten.

"Die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre sind in die richtige Richtung gegangen", so von der Leyen. So sei die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit 2005 trotz Wirtschaftskrise von 37 auf 29 Prozent 2009 zurückgegangen.